HRV Pressemitteilung 1/20

Vertrauen der Hamburger Richterschaft in den Dienstherrn steht auf dem Spiel

Wortbruch des Hamburger Senats

Der Vorstand des Hamburgischen Richtervereins ist entsetzt. In der aktuellen Besoldungsmitteilung findet sich ein überraschender Hinweis, mit dem der Hamburger Senat eine gegebene Zusage zurücknimmt.

Zum Hintergrund: Nach Streichung des Weihnachtsgeldes im Jahr 2011 wurde allen Betroffenen in der Dezember-Besoldungsmitteilung durch das Personalamt mitgeteilt, dass hierzu gerichtliche Musterverfahren geführt werden, deren endgültiges Ergebnis im Falle des Obsiegens der Kläger auf alle Betroffenen übertragen werde, so dass weitere Anträge auf eine amtsangemesse Besoldung entbehrlich seien.

Um einer drohenden Flut von Klagen aus den Reihen der Richter- und Staatsanwaltschaft vorzubeugen, hatte sich das Personalamt bereits im Jahr 2009 mit dem Hamburgischen Richterverein auf die Durchführung von drei Musterverfahren geeinigt, in denen geprüft werden soll, ob die Besoldung der Hamburgischen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte verfassungsrechtlichen Mindeststandards genügt. Angesichts der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dies zweifelhaft. Hierzu sind vor dem Verwaltungsgericht Hamburg drei, zwischenzeitlich ruhend gestellte, Klagen anhängig. Von dem damaligen Leiter des Personalamts wurde gegenüber dem damaligen Vorsitzenden des Hamburgischen Richtervereins zunächst mündlich und am 5. November 2010 per E-Mail ausdrücklich zugesagt, dass die Gleichbehandlungszusage gegenüber den Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auch für die Folgejahre bis zum rechtskräftigen Abschluss der Musterverfahren gilt und eine jährliche Fortschreibung der bereits gestellten Anträge nicht erforderlich ist. Im Vertrauen hierauf verzichteten die Betroffenen über Jahre auf die individuelle Einreichung von Anträgen.

Völlig unerwartet weist nun das Personalamt in der aktuellen Besoldungsmitteilung darauf hin, dass sich die erklärte Gleichbehandlungszusage auf die Jahre 2011 und 2012 beschränken würde. Die stellvertretende Vorsitzende des Hamburgischen Richtervereins Nicole Geffers erklärt hierzu: „Damit würde der Hamburger Senat von der gegenüber dem Hamburgischen Richterverein ausdrücklich erklärten Zusage, wonach die Gleichbehandlung auch für die Folgejahre gilt, abweichen und sich als wortbrüchig erweisen. Das Vertrauen der Hamburger Richterschaft in den Dienstherrn steht auf dem Spiel. Wir erwarten, dass sich der Senat, vertreten durch das Personalamt, an seine Zusage hält.“

Hamburg, 10. Dezember 2020

Der Vorstand