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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie bereits Ende Juli 2025 angekündigt, findet vom 15. bis 17. April 2026 in Weimar der Richter- und Staatsanwaltstag mit dem Titel „Rettet den Rechtsstaat“ statt.
Der appellative Titel kommt nicht von ungefähr: Leider sind auch in unserem Land, wie in ganz Europa, Demokratie und Rechtsstaat zunehmend massiven Angriffen ausgesetzt. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik schwindet aus vielen Gründen. Profiteure sind populistische Gruppierungen und Akteure, die teils offen damit werben, dass sie unseren Rechtsstaat in seiner jetzigen Form und seine Rechtsordnung am liebsten abschaffen wollen. Angesichts solcher Entwicklungen will sich der RiStA-Tag zusammen mit prominenten Akteuren aus Justiz, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft der Frage widmen, was wir alle zur Sicherung unseres Rechtsstaats tun können und was umgekehrt die Gesellschaft von uns in diesem Zusammenhang erwartet. Auch 2026 lohnt sich ein Besuch des Richter- und Staatsanwaltstags unbedingt!
Hier bekommen Sie genauere Informationen zum Programm. Eine Anmeldung ist unter www.rista-tag.de oder per Fax unter 030-72 61 53 188 möglich.
Der Hamburgische Richterverein bietet eine organisierte Reise zum RiStA-Tag an:
Dieses Angebot richtet sich an alle - vom Assessor bis zum Pensionär!
Wir organisieren eine gemeinsame Fahrt mit dem Gruppenticket der Deutschen Bahn mit Anreise am Vormittag des 15. April und Rückreise am Nachmittag des 17. April. Es kann auch nur an der Hin- oder Rückfahrt teilgenommen werden. Die Teilnehmeranzahl ist nicht begrenzt, wir planen aber, noch dieses Jahr zu buchen. Das DB-Gruppenticket bietet Preisvorteile im Vergleich zum Einzelticket und die günstigeren Stornierungsmöglichkeiten. Anmeldungen für das Gruppenticket bitte an Steffen Brauer (steffen.brauer@lg.justiz.hamburg.de) richten. Wir haben uns entschlossen, erst am Vormittag des 15. April anzureisen. Dadurch wird zwar die Eröffnungsveranstaltung verpasst. Bei einer Anreise bereits am 14. April kämen aber die Kosten einer weiteren Übernachtung hinzu. Die Reise dauerte dann auch vier Tage, was für viele doch recht lang ist.
Zudem hat der Hamburgische Richterverein in Weimar ein Hotelkontingent über 10 Zimmer im Leonardo Hotel Weimar geblockt. Eine Nacht kostet 89 EUR/Einzelzimmer, 104 EUR/Doppelzimmer, inkl. Frühstück. Die Buchung muss jeder selbst vornehmen; der Richterverein hat nur das Kontingent reserviert. Das Buchungsstichwort kann man ebenfalls von Steffen Brauer (steffen.brauer@lg.justiz.hamburg.de) erfahren. Es gilt „first come, first served“, wobei Mitglieder des Vereins prioritär berücksichtigt werden. Diejenigen, die bereits am 14. April anreisen wollen, können im Rahmen des Kontingents eine weitere Nacht hinzubuchen.
Es bleibt noch der Hinweis auf die bei den vorherigen Veranstaltungen gewährte Möglichkeit zur Einreichung von Sonderurlaub zu Fortbildungszwecken und der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten (ohne Gewähr).
Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung und eine große „Reisegruppe Hamburg“!
Anläßlich der Berichterstattung des Hamburger Abendblattes am 22. Oktober 2025 unter der Überschrift "Quereinsteiger lindern Personalnot am Amtsgerichten" hat sich der Vorstand des Hamburgischen Richtervereins mit einem Leserbrief an das Hamburger Abendblatt gewandt.
Diesen möchten wir Ihnen auch auf diesem Weg zur Kenntnis bringen:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem am 22. Oktober 2025 veröffentlichten Artikel „Quereinsteiger lindern Personalnot am Amtsgerichten“ führen Sie aus, dass in den Geschäftsstellen der Hamburger Amtsgerichts zunehmend Quereinsteiger arbeiten, um fehlendes Fachpersonal auszugleichen.
Diese leisten gute Arbeit unter erschwerten Umständen und diese Arbeit wird auch anerkannt. Angesichts der angespannten Personalsituation auf den Geschäftsstellen der Hamburger Gerichte und Staatsanwaltschaften begrüßt der Hamburgische Richterverein, dass die Justizbehörde nach Lösungen sucht. Dennoch darf nicht der Eindruck entstehen, dass Quereinsteiger eine gleichwertige Alternative zu ausgebildetem Fachpersonal darstellen.
Die Aufgaben in den Geschäftsstellen – insbesondere in Bereichen wie Nachlass, Familienrecht oder Haftsachen – erfordern fundiertes Fachwissen, das nur durch eine mehrjährige Ausbildung und Berufserfahrung erworben werden kann. Fehler in diesen sensiblen Bereichen können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Eine kurze Einarbeitung von einigen Monaten reicht hier bei Weitem nicht aus.
Zudem zeigt die Praxis: Eine nicht unerhebliche Zahl an Quereinsteigern hat die Justiz bereits wieder verlassen – sei es wegen der hohen Anforderungen oder wegen der als nicht angemessen empfundenen Vergütung. Das bedeutet, dass die ohnehin zu wenigen Fachkräfte viel Zeit in die Einarbeitung investiert haben, die wegen des vorzeitigen Weggangs dieser Kräfte verloren ist. Diese Ressourcen fehlten während dessen an anderer Stelle.
Auch bei den zitierten Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufs lohnt sich ein zweiter Blick: Die Vergütung wurde gerade nicht angemessen erhöht, vielmehr wurden die Tätigkeiten auf den Geschäftsstellen wegen eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts generell zuerst bei den Angestellten und später bei den Beamten höher bewertet. Die Bezahlung in den einzelnen Vergütungsstufen wurde aber in dem Zusammenhang nicht erhöht – im Gegenteil: In vielen Bundesländern gibt es derzeit Klagen wegen einer verfassungswidrig zu niedrigen Besoldung. Auch die beruflichen Perspektiven haben sich verschlechtert. Früher wurde die Vergütung je nach Schwierigkeit der Geschäftsstellentätigkeit differenziert – heute erhalten alle Stellen, unabhängig von ihrer Komplexität, die gleiche Bezahlung. Die Motivation, sich (bei gleicher Bezahlung) auf anspruchsvollere Aufgaben zu bewerben, steigt damit sicherlich nicht. Auch lässt das Vorgehen echte Anerkennung vermissen.
Der Verzicht auf die Ausbildung von Justizfachangestellten in den Jahren 2011 bis 2014 rächt sich nun in dem Mangel von erfahrenem und qualifiziertem Personal. Die wachsenden Verfahrensrückstände bei der Staatsanwaltschaft und den Amtsgerichten legen ein beredtes Zeugnis davon ab!
Diese Entwicklungen gefährden auf Dauer die Funktionsfähigkeit unserer Justiz. Und damit steht letztlich die Gewährleistung des Rechtsstaats selbst auf dem Spiel. Eine starke, leistungsfähige Justiz braucht qualifiziertes Personal, faire Bezahlung und verlässliche Perspektiven.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand"
Aus der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 23/348 ergibt sich u.a., dass bei der Staatsanwaltschaft Hamburg 56.957 Ermittlungsverfahren offen sind. Hierzu hat der Vorstand des Hamburgischen Richtervereins die nebenstehende Presseerklärung abgegeben.
Der Hamburgische Richterverein bietet seinen Mitgliedern über den Deutschen Richterbund seit mehr als zehn Jahren einen berufsbezogenen Versicherungsschutz. Der Umfang dieser Leistung konnte im Laufe der Jahre immer weiter ausgebaut werden, so dass inzwischen ein attraktives Versicherungspaket zur Verfügung steht.
Es handelt sich um eine Kombination aus Inklusivleistungen und aus Wahlleistungen, die hinzugebucht werden können.
Die Inklusivleistungen bilden den sogenannten „Basis-Versicherungsschutz“. Er erstreckt sich auf alle aktiven Mitglieder, die damit kraft ihres Beitritts automatisch versichert sind. Der Schutz entsteht bereits im Augenblick des Beitrittsohne jede Wartezeit und ist für alle Mitglieder kostenlos.
Neben diesen Inklusivleistungen aus dem Basisschutz werden weitere Wahlleistungen angeboten, die kraft einer Option vereinfacht hinzugebucht werden können.
Informieren Sie sich hier über die entsprechenden Möglichkeiten.
Wie jedes Jahr bietet Ihnen der Hamburgische Richterverein einen Formulierungsvorschlag für die Geltendmachung eines Anspruchs auf amtsangemessene Besoldung/Versorgung auch für das Jahr 2024, den Sie bitte ggf. auf Ihre jeweiligen persönlichen Gegebenheiten anpassen. Um diesen Anspruch geltend zu machen, ist der Antrag auf amtsangemessene Besoldung/Versorgung vor Jahresende an das Personalamt zu richten.
Zur Wahrung etwaiger Ansprüche dürfte ein solcher Antrag fast zwingend erforderlich sein. Es dürfte voraussichtlich nur derjenige in den „Genuss“ einer Nachzahlung kommen, der auch entsprechende jährliche Anträge gestellt hat und das Verfahren ggf. mit Widerspruch und Klagverfahren nicht hat bestandskräftig werden lassen. Dies hat der Dienstherr erst jüngst deutlich gemacht, indem er mit § 2 des Gesetzes zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien für die Jahre 2014 bis 2021 (vgl. Art. 4 des Besoldungsstrukturgesetzes vom 17. November 2023, HmbGVBl. S. 361) die rückwirkende Neuregelung für Familien mit mehr als zwei Kindern durch das Besoldungsstrukturgesetz gerade nur für diejenigen angeordnet hat, deren Verfahren diesbezüglich nicht abgeschlossen sind.
Angesichts der aktuell durch das Personalamt verschickten Ablehnungsbescheide für die Anträge das Jahr 2023 betreffend stellen wir auch ein aktualisierte Version des entsprechenden Widerspruchs zur Verfügung.
Diese Vordrucke und weitere Informationen finden Sie hier.
Wie bereits im letzten Jahr haben wir trotz der erheblichen Erhöhung des Familienzuschlags für das dritte und jedes weitere Kind (um 800 Euro ab 1. Januar 2023) das Ankreuzfeld für die Geltendmachung eines höheren Familienzuschlags in dem Formulierungsvorschlag belassen. Kolleginnen und Kollegen mit mehr als zwei Kindern müssen daher erneut selbst entscheiden, ob der jetzt erreichte Stand beim Familienzuschlag nicht mehr verfassungswidrig zu niedrig ist.
Für die Versorgungsempfänger möchten wir erneut darauf hinweisen, dass hier noch keine konkrete verfassungsrechtliche Rechtsprechung vorliegt. Der bisherigen Judikatur sind Hinweise darauf zu entnehmen, dass hier möglicherweise stärkere Einschnitte als bei aktiven Beschäftigten hinzunehmen sein könnten.
Das von der Bürgerschaft im November 2023 beschlossene Besoldungsstrukturgesetz ist aus unserer Sicht weit davon entfernt, den gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen einer unabhängigen Justiz zur Gewährleistung des Rechtsstaats zu begegnen. Die bestehende Unteralimentation soll damit nicht beseitigt, sondern letztlich eine als verfassungswidrig erkannte Praxis institutionell fortgesetzt werden. Ergänzend verweise ich auf unsere Stellungnahme vom 23. Juni 2023.
Bereits seit vielen Jahren setzt sich der Hamburgische Richterverein für eine amtsangemessene Besoldung ein. Musterverfahren laufen mit Unterstützung des Richtervereins seit dem Jahr 2008. Es ist allerdings weiterhin nicht absehbar, wann das Bundesverfassungsgericht über die ihm vorgelegten Verfahren entscheiden wird. Sehr viele von Ihnen haben sich ab dem Jahr 2020 mit Widersprüche/Klagen gegen die verfassungswidrig zu niedrig bemessene Besoldung zur Wehr gesetzt. Auch dies ist sicher ein Grund für die Einführung erhöhter Familienzuschläge. Es zeigt sich, dass dieser langjährige gemeinsame Weg schließlich zum (Teil-)Erfolg führt.
Wir werden das Thema der amtsangemessenen Besoldung auch vor dem Hintergrund der anstehenden Wahlen weiter mit Nachdruck verfolgen und würden uns freuen, wenn Sie uns auch in diesem Jahr dabei durch die Stellung eines Antrags auf amtsangemessene Besoldung/Versorgung an das Personalamt unterstützen und den Richterverein darüber informieren würden.


Nachdem die in der MHR Nr. 2/24 veröffentlichte Glosse "Zur Anspruchshaltung von Richtern und Staatsanwälten oder - Justitia, eine blinde Frau mit Waage, aber ohne Schwert" unseres Vorstandsmitglieds Jörg Schmidt dem Norddeutschen Rundfunk zur Kenntnis gelangt ist, nahm sich der Journalist Carl-Georg Salzwedel des Themas an.
Am 8. November 2024 fanden die Dreharbeiten im Strafjustizgebäude statt, aus denen ein Beitrag entstand, der schließlich am 17. November 2024 im "Hamburg Journal" um 19.30 Uhr ausgestrahlt wurde und weiterhin in der Mediathek des NDR abrufbar ist.
Das ist der Eindruck, den die Strafjustiz auf Außenstehende vermittelt. Das ist der Ausdruck der Wertschätzung, die der Dienstherr seinem Personal entgegenbringt.
Dass die Sprinkenhof GmbH, zu deren Portfolio das Strafjustizgebäude gehört, durchaus weiß, wie es anders geht, zeigt ihr Eigenwerbungsvideo: https://m.facebook.com/watch/?v=404673991735091&vanity=designfunktion




Auf Einladung des Hamburgischen Richtervereins und des Vereins „Richter:innen für Jüdisches Leben“ kamen am 9. November 2024 rund 30 Kolleginnen und Kollegen aller Fachrichtungen, Pensionäre und Angehörige vor dem Ziviljustizgebäude zusammen, um beim Putzen der dort verlegten Stolpersteine der unter der Herrschaft des Nationalsozialismus aus dem Dienst entfernten und gestorbenen Kolleginnen und Kollegen zu gedenken.
Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden des Hamburgischen Richtervereins, der zugleich angesichts des Wiedererstarkens des Antisemitismus nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 zur Wachsamkeit aufrief, erinnerte Rebekka Karolewicz aus dem Vorstand der „Richter:innen für Jüdisches Leben“ daran, dass Erinnerungskultur bezüglich des Holocaust auch immer meint, der konkreten Opfer mit ihren Namen, ihrer Geschichte und ihren Taten zu gedenken. Denn das Ziel der Nazis war über den Tod hinaus auch jede Erinnerung an die Opfer selbst zu tilgen. Dies ist ihnen nicht gelungen: Wir gedenken unserer ermordeten Kolleginnen und Kollegen, als Oberamtsrichter (Dr. Rudolphi), als Sachbearbeiter am Amtsgericht (Heinrich Basch), als Stenografin am Strafgericht (Anna Rosenberg), als Mütter, Väter, Kinder, als Ungeborene.
Im Anschluss daran brachte Karsten Nevermann den Anwesenden das Schicksal von Dr. Walter Rudolphi näher, dem als Kollege jüdischen Glaubens 1933 zunächst das Arbeiten verboten wurde und der über das KZ Theresienstadt schließlich nach Auschwitz deportiert und nach seiner Ankunft dort vergast wurde.
Zu seinem und dem Andenken der weiteren verfolgten Kolleginnen und Kollegen wurden sodann die Stolpersteine geputzt, Kerzen entzündet und Blumen niedergelegt.
Allen Beteiligten, die durch das Mitbringen von Putzmaterialien, Blumen, Kerzen, Ansprachen und ihre Anwesenheit zu dieser Veranstaltung beigetragen haben, sei an dieser Stelle nochmals ein herzlicher Dank ausgesprochen.
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Anläßlich der Berichterstattung des Hamburger Abendblattes am 22. Oktober 2024 unter der Überschrift "Das verdient der öffentliche Dienst in Hamburg" hat sich der Vorstand des Hamburgischen Richtervereins mit einem Leserbrief an das Hamburger Abendblatt gewandt.
Diesen möchten wir Ihnen auch auf diesem Weg zur Kenntnis bringen:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem (...) Artikel „Das verdient der öffentliche Dienst in Hamburg“ heißt es: „Gesonderte Besoldungsgruppen, die mit dem Buchstaben R bezeichnet werden, gibt es für Richter. Die monatlichen Bezüge beginnen bei 4860€. (…) Sowohl bei Richtern als auch bei Professoren ist der Maximalverdienst nach langjähriger, erfolgreicher Tätigkeit extrem hoch. Richter in Spitzenpositionen erhalten fünfstellige monatliche Bezüge.“
Dazu möchte ich zunächst anmerken, dass nach der R-Besoldung nicht nur Richterinnen und Richter, sondern auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte besoldet werden.
Zudem bedürfen die Schlusssätze nach Ansicht des Hamburgischen Richtervereins e.V. einer weiteren Erläuterung. Fünfstellige Grundgehälter werden nach der Besoldungstabelle des Hamburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2024/2025 in den Besoldungsgruppen R6 bis R8 bezahlt, und zwar in einer Spanne von 10.352,02€ (R6) bis 11.413,92 (R8). Man könnte sie mit Fug und Recht als knapp fünfstellig beschreiben. Allerdings werden lediglich die Spitzenpositionen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften nach R6 und höher besoldet. In Hamburg sind dies insgesamt sieben Stellen (von mehr als 800 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Richterinnen und Richtern insgesamt in Hamburg) in den obersten Leitungspositionen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die Besoldung aller anderen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte liegt deutlich darunter.
Zieht man nun noch in Betracht, dass die Justiz im Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte mit internationalen Großkanzleien konkurrieren muss, die entsprechend qualifizierten Juristinnen und Juristen Einstiegsgehälter von bis zu 160.000€ pro Jahr anbieten, könnte der letzte Satz des Artikels genauso gut lauten: „Der Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts verdient weniger als ein Berufseinsteiger in einer Großkanzlei“.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand des Hamburgischen Richtervereins e.V."

Der Hamburgische Richterverein trauert um seinen Vorsitzenden, den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Kai-Alexander Heeren, der plötzlich und unerwartet aus unserer Mitte gerissen wurde.
Sein unermüdlicher Einsatz, sein positives Wesen, seine Hingabe für seinen Beruf und die Verbandstätigkeit bleiben uns ein Vorbild. Wir haben einen klugen, engagierten und liebenswürdigen Kollegen verloren, dessen Wirken und Persönlichkeit wir schmerzlich vermissen werden.
Unsere Gedanken sind bei seiner Ehefrau, seinen drei Kindern und seiner ganzen Familie.
Einen ausführlichen Nachruf im Gedenken an unseren Kollegen finden Sie in der neuen Ausgabe der MHR.
Alexa, ich schreib mein Urteil lieber selbst!
Drei Tage auf dem 23. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag des Deutschen Richterbundes. Drei erkenntnisreiche Tage unter zum Leitthema „Programmiertes Recht – absolute Gerechtigkeit?“. Drei Tage in Weimar auf der Suche nach unserem digitalen Selbstverständnis in der Justiz zwischen Erde und Mond
Von Dr. Martin Hejma, Richter am Arbeitsgericht
In Estland gibt es ihn schon, den Robo-Richter. In zivilrechtlichen Streitigkeiten bis 7.000 € Streitwert entscheidet dort künstliche Intelligenz die Fälle. Wer zu einem Richter aus Fleisch und Blut möchte, muss erst Einspruch gegen diese automatisierte Entscheidung einlegen, erklärt Moderator Stephan Detjen vom Deutschlandfunk der verdutzten Zuhörerschaft in der „Weimarhalle“.
„Legal Tech – schöne neue Welt?“ hieß die Einführungsveranstaltung der bisher größten Jahrestagung des Deutschen Richterbundes (DRB) mit über 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, dem 23. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag.
Professor Dr. Katharina Zweig oblag es, als erste in großer Runde zu dem Thema zu sprechen. Sie fragte: Kann künstliche Intelligenz (KI) gerecht urteilen? Als Informatikprofessorin an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität vermochte sie es, einen frischen und vor allem interdisziplinären Blick auf das Thema von automatisierten Urteilen zu werfen.
Gut nachvollziehbar leitete sie her, warum zum einen Gerechtigkeitsmaßstäbe, mit denen eine KI gefüttert wird, widersprüchliche Wertungen enthalten und zum anderen, warum fehlende Begründungen ein weiteres Problem bei der Entscheidungsfindung durch KI sind. „Gerechtigkeit kann man nicht lernen, in dem man sich viele Beispiele anschaut.“ fasste sie die Lage zusammen.
Genugtuung im Saal. KI kann es nicht. Und wir schon!
15 Jahre Rückstand zu digital modernen Ländern
Sina Dörr, Richterin und Co-Leiterin des Think Tanks „Legal Tech und KI“ beim OLG Köln, schloss an den gelungenen Vortrag von Zweig gleich nahtlos an, sprach die Zuhörerschaft als Kollegin nun direkt an und hinterlegte eindeutige Botschaften:
15 Jahre liege man hinter modernen digitalen europäischen Justiznationen zurück. 15 Jahre. Zurück im Jahr 2008. Anhand des Beispiels von Masseverfahren, bei denen „Repeat-Player“ aus der Anwaltschaft gegen „One Shot Player“ in der Justiz spielten, zeigte Dörr eindrucksvoll auf, wie groß der Handlungsbedarf im Bereich der Digitalisierung der Justiz ist.
Ein ebenso überzeugendes wie engagiertes Plädoyer für eine mutige, digitale Erneuerung der Prozesse in der Justiz. Nötig sei nicht weniger als eine „Mission to the Moon.“ Eine Vision wie sie einst John F. Kennedy umgesetzt habe. Es gehe schließlich um nicht weniger als die Funktionsfähigkeit der Rechtsstaatlichkeit.
Buhrufe und Pfiffe beim Thema Online-Verhandlungen
Recht hat sie und dennoch fehlt es wohl nicht nur an einer großen Vision im Bereich der Digitalisierung der Justiz, also dem Mut neu zu denken. Woran es auch fehlen könnte, konnte man gleich am Namen der Folgeveranstaltung, einer Podiumsdiskussion, ablesen: „Alexa, wie lautet mein Urteil?“
Unsere Systeme haben zuvorderst dringenden Nachholbedarf bei sehr irdischen Fragen, wie dem effizienten Umgang mit Meta-Daten oder der einfachen Versendung von E-Akten an andere Gerichte. Alexa ein Urteil schreiben zu lassen? Alisha Andert, Vorsitzende des Deutschen Legal Tech Verbandes brachte es so auf den Punkt: „Es steht schon nicht zur Debatte“. Weder fordere irgendjemand im aktuellen Diskurs automatisiert erstellte Urteile, noch könnten wir sie technisch mit unseren E-Aktensystemen erstellen lassen. „Unsere Diskussion ist auf dem Mond, unsere digitale Realität ist auf dem Boden“, fasste Andert die unbefriedigende Schwerpunktsetzung der Diskussion treffend zusammen.
Dabei ist es keineswegs ein Widerspruch einerseits mit Dörr eine große Vision zu haben und dennoch zunächst ganz irdische Themen anzugehen. Dörr spricht sich dafür aus, zunächst einmal nicht jede computergestützte Anwendung gleich pauschal als KI negativ zu framen. Lieber solle man den Blick darauf konzentrieren, welche konkreten Technologien benötigt werden, um etwa Zuarbeit- und Organisationstätigkeiten in der Justiz mit Hilfe der elektronischen Akte zu erleichtern.
In dieser Weise von einer engagierten Diskussion angeregt, haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den ersten Tag beim Begrüßungsabend im ehrwürdigen Schießhaus der Stadt Weimar ausklingen lassen. Hier gab sich Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, die Ehre.
Auch er sah sich genötigt, das Offensichtliche sowohl im Grußwort der Tagungsbroschüre als auch in seiner Rede im Schießhaus mehrfach klarzustellen: „In einem humanen Rechtsstaat müssen Gerichtsentscheidungen die Prärogative menschlicher Richter sein.“ Natürlich ist es nicht falsch das wieder und wieder zu betonen. Man kann das Thema dann aber genauso schnell hinter sich lassen und sich den aktuellen Fragen stellen, die die Praxis für Richter- und Staatsanwaltskollegen (und alle anderen Justizbeschäftigten) im Moment bestimmen.
Dafür freilich war das Format am Abendempfang ungeeignet. Buschmann versuchte es dennoch mit einer recht langen und kleinteiligen Rede, deren Tiefpunkt erreicht wurde, als er auf seine sehr weitreichenden Pläne im Bereich der Online-Verhandlungen kam. Man traute seinen Ohren kaum in dieser ansonsten sehr gediegenen Atmosphäre eines festlichen Abendempfangs, aber Buschmann wurde hier wiederholt ausgebuht und ausgepfiffen.
Der zweite Tag bot den Teilnehmer dann mit insgesamt 14 Workshops in vier unterschiedlichen Sälen, den fachlichen Austausch zu verschiedensten Themen auch weit jenseits der Digitalisierung zu vertiefen. Das Rahmenprogramm am Abend sah ein Richterkabarett vor, mit dem zugegeben lustigen Programmnamen „In dubio prosecco.“
Insgesamt war es eine rundherum sehr professionell organisierte Tagung, die inspirierte und ermutigte. Vielleicht hätte man sich neben Katharina Zweig noch weitere Informatiker oder andere interdisziplinäre Experten als Referenten gewünscht und auch kam die Perspektive der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, jedenfalls in den großen Runden, etwas kurz. Sehr gelungen waren demgegenüber die nicht rein fachlichen Programmpunkte mit denen die Tagung ganz zu Beginn und am Ende eingerahmt wurde.
Da wäre zunächst zu Beginn die Verleihung des DRB-Menschenrechtspreises an Maria Lourdes Afiuni zu nennen. Afiuni hatte als Richterin in Venezuela einen Unternehmer nach zweijähriger Untersuchungshaft entlassen und war in einem politischen Prozess selbst zu einer Haftstrafe verurteilt worden. „Eine Heldin des Rechts“, wie der Co-Vorsitzende des DRB, Joachim Lüblinghoff, es auf den Punkt brachte.
Den goldenen Abschluss bildete schließlich die Schlussveranstaltung am Freitagvormittag. Es sprach der S.E. Professor Dres. h.c. Egils Levits, der von Gastgeber Joachim Lüblinghoff als „Steuermann Europas“, eingeführt wurde. Der große Saal war voll, ein Bild das man nicht bei allen Tagungen an Vormittagen von Abreisetagen sieht.
14 Workshops an Tag 2 und „Indubio prosecco“
Der amtierende Staatspräsident Lettlands und ehemaliger Richter am EuGH wurde mit Standing Ovations begrüßt und führte die gebannten Zuhörer im großen Saal in einer eindrucksvollen Tour d` Horizont durch die jüngste politische Entwicklung Europas. Dabei stellte er insbesondere die Wichtigkeit der Souveränität der Wertegemeinschaft Europas und die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit heraus.
Am Ende der anschließenden offenen Fragerunde, kam dann noch die Sprache auf den Stand der Digitalisierung der lettischen Justiz. Der wortgewandte Levits erwiderte, Lettland sei bei der Digitalisierung der Justiz eines der führenden Länder Europas. Lettland hätte spät angefangen, dann aber richtig. Die leicht für alle Parteien zugängliche E-Akte sei dabei der Kern dieser Entwicklung. Levits betonte aber auch, Lettland stehe für eine „vernünftige Digitalisierung“ dort wo es Vorteile bringe und ein Verzicht hierauf, wo dies nicht der Fall sei. So sei sein Land sehr zurückhaltend, wenn es um den Einsatz von Software zur Entscheidungsfindung gehe. Kein Robo-Richter in Lettland also.
Standing Ovations für den „Steuermann Europas“
Den gibt es übrigens auch nicht in Estland, anders als es Stephan Detjen in der Einführungsveranstaltung behauptet hat. Er ist einem Urban Mythos aufgesessen. Eine einfache Google-Suche zeigt prominent, dass das estnische Justizministerium dies bereits 2021 klargestellt hat.
Sie merken vielleicht schon als Leserin und Leser dieses Berichts, wie einen das Thema des Robo-Richters in der Digitalisierungsdebatte der Justiz wie ein Bumerang verfolgt. Der entsprechende Einstieg in diesen Artikel sollte als eine Art Selbsttest dienen, ob auch Sie sich von dieser Scheindebatte von den eigentlich interessanten Fragen und den naheliegenden Chancen der Justizdigitalisierung „fortframen“ lassen? Bedenken Sie dabei auch, dass wir mit dem automatisierten Mahnverfahren bereits einen automatisierten Weg zu einem vollstreckbaren Titel in unser Justizsystem bereits ganz selbstverständlich eingebaut haben.
Zum Abschluss noch ein letztes Mal zur Klarstellung: Schon die entsprechende KI-Verordnung der EU sieht ein Verbot von Robo-Judges vor. Am Ende des 23. Richter und Staatsanwaltstags in Weimar möchte man diese Frage deshalb bis auf weiteres abhaken, in die Hände spucken, mit Dörr die Vision einer digitalisierten Justiz im Sinne der Bedürfnisse der in der Justiz tätigen Kolleginnen und Kollegen angehen und Teil der anstehenden Mondmission der E-Akte werden.
John F. Kennedy, um mit einem anderen urbanen Mythos zu schließen, soll in den 1960er Jahren bei einer präsidialen Besichtigung in einer NASA-Halle zufällig eine einfache Reinigungskraft getroffen haben. „Was ist Ihre Aufgabe?“ hat er gefragt. „Ich bringe einen Mann auf den Mond“ war die Antwort. That`s the spirit we need.
