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Der Hamburgische Richterverein unterstützt seit August 2010 drei vor dem Verwaltungsgericht Hamburg geführte Musterverfahren zur Verfassungsgemäßheit der Besoldungen R 1, R 1 mit Zulage sowie R 2 betreffend verschiedene Zeiträume. Mit Beschluss vom 15. April 2026, dessen Begründung nunmehr vorliegt, kam das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass auch unter Anwendung der „neuen“ Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts die Besoldung für R 1 für die Jahre 2008 sowie 2011 bis 2018, für R 1 mit Amtszulage für das Jahr 2019 sowie für R 2 für das Jahr 2008 verfassungswidrig zu niedrig bemessen war. Lediglich für R 1 in den Jahren 2009 und 2010 war das VG Hamburg nicht von der Verfassungswidrigkeit überzeugt und hat die Klage abgewiesen, aber die Berufung zugelassen.
Die Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts zeigen, dass der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg seine jahrelange Hinhalte- und Verzögerungstaktik nicht wird aufrechterhalten können und befürchten muss, dass ihm das Bundesverfassungsgericht wie zuvor dem Bundesland Berlin aufzeigt, wie eine amtsangemessene, d.h. nicht verfassungswidrige Besoldung auszusehen hat.
Wir hoffen daher, dass der Senat die Lage endlich erkennt und seine Blockadehaltung aufgibt. Statt sich der Peinlichkeit (vgl. Prof. Dr. Josef Franz Lindner, Die neue Dogmatik des Bundesverfassungsgerichts zum Alimentationsprinzip, ZBR 2026, 109 (115)) auszusetzen, aus Karlsruhe die Verfassungswidrigkeit der Besoldung attestiert zu bekommen, sollte er dem Vorbild des Bundes und anderer Bundesländer, u.a. Bremen und Schleswig-Holstein folgen, eine signifikante Besoldungssteigerung vornehmen und eine vernünftige Regelung für die jahrelange Unteralimentierung anbieten.
So hat der Bundesinnenminister mit Blick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Besoldung auf der Jahrestagung des dbb für die Bundesbeamten zugesagt, dass er deren amtsangemessene Alimentation „in einigen Wochen“ umsetzen wolle, weil es „schlichtweg keine Ausreden mehr“ gebe. Dabei handele es „sich nicht um eine Finanzfrage, sondern um eine Frage der leistungsgerechten Entlohnung“. Die Besoldung spiegele den Leistungsgedanken wider.
Dieser Leistungsgedanke gilt auch für Kolleginnen und Kollegen in Hamburg: Wer seit über 15 Jahre seinen Dienstherrn auf Zahlung der ihm zustehenden Bezüge verklagen muss, vom Senat dann in Einzelklagen gezwungen wird und dennoch jeden Tag seinen Dienst im Sinne der Justiz und der Rechtssuchenden mit hohem Engagement und Pflichtgefühl unter teilweise widrigen Umständen verrichtet, darf von seinem Dienstherrn erwarten, dass er die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts und des Verwaltungsgerichts sowohl mit Blick auf die Vergangenheit als auch auf eine zukünftige amtsangemessene Alimentation zügig umsetzt.
Der Vorstand des Hamburgischen Richtervereins hat dazu eine Presseerklärung herausgegeben.
1. In seiner Antwort auf die schriftliche Kleine Anfrage (SKA 23/3881) führte der Senat aus, dass die Zahl der offenen Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegenüber dem letzten Quartal 2025 um knapp 14% auf 66.040 (Stand: 31.03.2026) gesunken ist.
Dies bedarf jedoch einer näheren Einordnung.
Erstmals werden in einer Antwort auf die quartalsweise durchgeführten SKAen die Rückstände in den Scanstellen zahlenmäßig aufgeführt. Hier ergibt sich ein differenzierteres Bild:
Neben 11.166 rückständigen Verfahren im Bereich der Eintragung von Papierakten, belaufen sich die rückständigen Neueingänge bei den e-Akten auf 17.221. Insgesamt gibt es also einen Rückstand von 28.387 nicht eingetragenen Neueingängen. In der Gesamtbetrachtung sind also im ersten Quartal 202694.427 Ermittlungsverfahren offen oder noch gar nicht eingetragen.
Der Senat beschreibt die Belastungssituation bei der Staatsanwaltschaft Hamburg trotz der positiven Entwicklung in einer Gesamtschau als weiterhin herausfordernd und führt erneut den Umstieg auf die elektronische Aktenführung und die damit verbundene hybride Aktenführung ins Feld. Auch wenn die Zahl der offenen Ermittlungsverfahren leicht sinkt, so liegt sie doch immer noch signifikant über dem Vergleichswert von 56.957 offenen Verfahren zum 31.03.2025. Die kontinuierliche Steigerung der offenen Verfahren von 39.088 (2023) über 47.185 (Stand: 30.09.2024) auf den Höchststand von 76.637 zum 31.12.2025 lässt auf Probleme schließen, die außerhalb der Umstellung auf die eAkte liegen.
Richtig ist aber auch, dass die Eintragungsrückstände in den Scanstellen bereits zum Zeitpunkt der letzten SKAen vorhanden waren, allerdings nicht zahlenmäßig ausgewiesen wurden.
Insofern lässt sich dem Rückgang der offenen Ermittlungsverfahren zumindest die Hoffnung auf Besserung entnehmen. Es bleibt nun abzuwarten, dass sich die positive Tendenz durch die in der Antwort des Senates dargelegten Maßnahmen verstetigt und sich der Einsatz von studentischen Hilfskräften insbesondere im Bereich der Eintragungsrückstände in den nächsten Wochen und Monaten in einem signifikanten Rückgang niederschlagen wird.
Soweit es im Bereich der neueingehenden Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende bei den Amtsgerichten und beim Landgericht zuletzt zu einem Tiefstand gekommen ist, so dürfte dieser zumindest auch auf die Rückstände bei der Staatsanwaltschaft zurückzuführen zu sein. Die Abarbeitung von Rückständen wird zeitverzögert zu wieder höheren Eingangszahlen bei den Gerichten führen. Ein Abbau von Ressourcen im gerichtlichen Jugendbereich wäre daher der falsche Schluss und führte zu neuen Engpässen.
2. Die jetzige Situation ist die Konsequenz aus dem Verzicht auf die Ausbildung von Justizfachangestellten in den Jahren 2011 bis 2014. Diese rächt sich nun in dem Mangel von erfahrenem und qualifiziertem Personal im Servicebereich und führt zur Notwendigkeit des erheblichen Gegensteuerns. Besorgniserregend ist und bleibt die hohe Fehlzeitenquote und die hohe Zahl von langzeiterkrankten Kolleginnen und Kollegen im Servicebereich der Staatsanwaltschaft. Nicht oder erst verspätet nachbesetzte Stellen erhöhen die Arbeitslast der verbliebenen Kolleginnen und Kollegen sowohl bei den Amts- und Staatsanwälten als auch im Servicebereich, was zu einem erhöhten Krankenstand, Kündigungen und vorzeitigen Pensionierungen führt, also letztlich zu noch mehr offenen Stellen.
Diese Entwicklungen gefährden auf Dauer die Funktionsfähigkeit unserer Justiz. Und damit steht letztlich die Gewährleistung des Rechtsstaats selbst auf dem Spiel. Eine starke, leis-tungsfähige Justiz braucht qualifiziertes Personal, faire Bezahlung und verlässliche Perspek-tiven.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat mit dem „Zukunftsberufsfeld Justiz“ ein Konzept entwickelt, welches vom Justizwachtmeisterdienst bis zum Amtsanwaltsdienst zahlreiche interessante Ansätze enthält und über Parteigrenzen hinweg auf Zustimmung getroffen ist. In den anstehenden Haushaltsverhandlungen wird es daher wichtig sein, die nunmehr erkennbaren ersten Ansätze zur Besserung nicht durch Sparmaßnahmen zunichte zu machen.
3. Zudem bedarf es nunmehr endlich der bund- und länderübergreifenden Einigung zur Umsetzung des „Pakts für den Rechtsstaat 2.0.“. Die Herausforderungen, vor denen die Justiz bundesweit steht, lassen sich nicht mit Kleinstaaterei, Angst vor Folgekosten und politischen Ausflüchten bewältigen. Es bedarf erheblicher Anstrengungen, um die Justiz zukunftsfähig zu machen. Das ist im Ergebnis nicht zum Nulltarif zu haben.
Im Übrigen weisen wir erneut darauf hin, dass die Besoldung aus Sicht des Hamburgischen Richtervereins seit Jahren verfassungswidrig zu niedrig ist. Für die Steigerung der Attraktivität des Berufs der Staatsanwältin und des Staatsanwalts gegenüber den dringend benötigten überdurchschnittlich qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern ist eine auch mit Blick auf andere juristische Tätigkeiten wettbewerbsfähige Besoldung notwendig. Ein politischer Wille dazu ist derzeit aber nicht erkennbar. Der Bund und andere Bundesländer nehmen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 zum Anlass, die bestehende Besoldungsstruktur im Lichte dieser Rechtsprechung grundlegend zu prüfen und eine Anpassung der Besoldung vorzunehmen. So hat die Schleswig-Holsteinische Landesregierung einen Gesetzentwurf zu Besoldungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 vorgelegt, die in der Addition der Erhöhungen einen Besoldungssteigerung von über 11% ausmachen. Auch wenn diese Entwicklungen für die Kolleginnen und Kollegen in Schleswig-Holstein sehr erfreulich sind, so geht es immer noch nur um die Differenz zur „roten Linie“ der verfassungsrechtlich gebotenen Mindestalimentation. Während Bund und andere Länder sich also zu einem kräftigen Schub nach vorn veranlasst sehen, sitzt der Hamburger Senat das Problem weiter aus. Der Dienstherr zwingt aufgrund der Aufhebung der Gleichbehandlungszusage seine Beamten dazu, von ihrem Dienstherrn jedes Jahr aufs Neue eine verfassungsgemäße Besoldung einzufordern und diese gegebenenfalls durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht geltend zu machen.
Die Vorsitzenden des Hamburgischen Richtervereins, Sybille Graf und Sebastian Koltze, erklären hierzu:
„Eine gut aufgestellte, funktionierende und unmittelbar reagierende Strafverfolgung ist kein Luxus, sondern leistet damit einen unerlässlichen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und zum Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat.Dafür arbeiten die Kolleginnen und Kollegen bei der Staatsanwaltschaft Hamburg in allen Bereichen am Rande der Belastungsgrenze und oft genug auch darüber hinaus. Um dieser Aufgabe in vollem Umfang gerecht werden zu können, muss die Staatsanwaltschaft Hamburg auf allen Ebenen personell und sachlich vernünftig ausgestattet sein.
Die Herausforderungen durch Digitalisierung und Verfahrensrückstände sind riesig. Nun gilt es, die ersten positiven Ansätze zu verstetigen. Neben Personalentwicklungskonzepten der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz stellt der Pakt für den Rechtsstaat 2.0 dafür ein wichtiges Instrument dar. Sparzwänge und politische Befindlichkeiten dürfen nicht dazu führen, dass diese Ansätze konterkariert werden und sich die Lage der Staatsanwaltschaft wieder verschlechtert.“
Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung am 30. April wurde Sybille Graf zur neuen Vorsitzenden des Hamburgischen Richtervereins gewählt. Der bisherige Vorsitzende Sebastian Koltze wurde in seinem Amt bestätigt. Das Führungstrio wird durch Dr. Inken von Gadow als neue stellvertretende Vorsitzende komplettiert. Der Hamburgische Richterverein ist der Zusammenschluss der hamburgischen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zur Wahrnehmung der Interessen der Rechtspflege und der Standesinteressen. Der Hamburgische Richterverein ist etwa Ansprechpartner für aktuelle Entwicklungen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften, führt Musterverfahren zur amtsangemessenen Besoldung und gibt Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben ab. Alle Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Nach fast zweijähriger Tätigkeit als Vorsitzende schied Ariane Abayan aus dem geschäftsführenden Vorstand aus. Der Hamburgische Richterverein dankt ihr ganz herzlich, dass sie in schwierigen Zeiten aus dem Ruhestand heraus das verantwortungsvolle Amt übernommen und sich für den Rechtsstaat und die Belange der Richterschaft und der Staatsanwaltschaft eingesetzt hat. Wir freuen uns, dass sie dem Gesamtvorstand in ihrer Eigenschaft als Pensionärsvertreterin weiterhin angehört und der Hamburgische Richterverein auf ihren reichhaltigen Erfahrungsschatz aus einer über 30jährigen Tätigkeit in verschiedensten Funktionen in der Hamburger Justiz zurückgreifen kann.
Sybille Graf ist 46 Jahre alt und derzeit am Amtsgerichts Hamburg-Barmbek als Richterin am Familiengericht tätig und zudem im zentralen Eildienst des Amtsgerichts Hamburg eingesetzt. Nach Studium in Trier und Referendariat in Essen trat sie im Mai 2007 in den Höheren Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Dort war sie unter anderem in der Finanzbehörde tätig. Von 2008 bis 2010 war sie Persönliche Referentin des damaligen Justizsenators. Nach ihrem anschließenden Eintritt in den Richterdienst in Hamburg war sie im Zivil-, Zwangsvollstreckungs- und Betreuungsrecht tätig. Sie war Mitglied im Richterrat und im Präsidium des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek sowie stellvertretendes Mitglied im Landespersonalausschuss. Seit November 2024 ist sie stellvertretende Vorsitzende vom Rechtsstandort Hamburg e.V.
Sebastian Koltze ist 52 Jahre alt und derzeit als Abteilungsleiter der Abt. 71 bei der Staatsanwaltschaft Hamburg tätig. Nach Studium in Kiel und Referendariat in Lübeck fing er im November 2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg an. Nach ersten Tätigkeiten in der allgemeinen Abteilung sowie der Abteilung für Betäubungsmittelkriminalität nahm er in Jahren 2005/2006 die Aufgaben des stellvertretenden Anstaltsleiters in der JVA Billwerder wahr. Nach seiner Rückkehr war er überwiegend in einem Komplexdezernat der Abteilung für Betäubungsmittelkriminalität tätig, bevor er im Jahr 2014 Abteilungsleitervertreter in der allgemeinen Abteilung wurde und im Herbst 2018 seine Tätigkeit in der neu gegründeten Zentralstelle Staatsschutz aufnahm. Im Herbst 2024 übernahm er die Leitung der Abteilung für Staatsschutzstrafsachen und sonstige Strafsachen mit politischem Einschlag bei der Staatsanwaltschaft Hamburg.
Die Vorsitzende des Hamburgischen Richtervereins Sybille Graf erklärt:
„Die Bedeutung eines funktionierenden Rechtsstaates für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie ist immens. Eine leistungsfähige Justiz ist aber keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis nachhaltiger politischer Prioritätensetzung. Dazu gehört auch eine angemessene Finanzierung. Die anstehenden Aufgaben wie die seit Jahren vorgesehene Sanierung des Strafjustizgebäudes, die Neugestaltung der nicht-richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Justizberufe und die weitere Digitalisierung verbunden mit dem Einsatz neuer Technologien wie KI erfordern erhebliche Investitionen. Notwendig ist es auch, Personalplanungen nicht danach vorzunehmen, wo der Druck gerade am Größten ist; vielmehr muss Personalentwicklung ernst genommen werden als gezielte Förderung von Fähigkeiten, Erfahrungen und Verantwortung. Um weiterhin gut ausgebildete und motivierte Kolleginnen und Kollegen in einer staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Tätigkeit einsetzen zu können, ist zudem eine wertschätzende und verfassungsgemäße Besoldung erforderlich. Auf die damit verbundenen Aufgaben freue ich mich.“
Der Vorsitzende des Hamburgischen Richtervereins Sebastian Koltze erklärt dazu:
„Eine verlässliche und gut funktionierende Strafjustiz ist essentiell für das Vertrauen des Bürgers in den Rechtsstaat und stellt einen nicht zu unterschätzenden Standortfaktor dar. Die Justiz im Allgemeinen und die Strafjustiz im Besonderen befinden sich in der Phase der digitalen Transformation. Die erheblichen Verfahrensrückstände, die Einführung der elektronischen Akte, Nachwuchsgewinnung und verbesserte Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen im richterlichen Dienst, aber auch im Servicebereich stellen große Herausforderungen dar. Dem bundesweiten Gelingen des Paktes für den Rechtsstaat 2.0 kommt dabei ebenso wichtige Bedeutung zu wie einer amtsangemessenen, d.h. den Vorgaben des Bundverfassungsgerichtes genügende Besoldung. Dafür mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Richterverein, aber auch aus dem Deutschen Richterbund sowie weiteren Verbänden aus den Bereichen Justiz und Strafverfolgung zu streiten, ist gleichermaßen Freude und Herausforderung.“
In der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 23/2641 sowie der diesbezüglichen Berichterstattung wurde die Bearbeitungsrückstände im Bereich der Nachlassgerichte und deren Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt thematisiert. Hierzu hat der Vorstand des Hamburgischen Richtervereins die nebenstehende Presseerklärung abgegeben.
Anläßlich der Berichterstattung des Hamburger Abendblattes am 22. Oktober 2025 unter der Überschrift "Quereinsteiger lindern Personalnot am Amtsgerichten" hat sich der Vorstand des Hamburgischen Richtervereins mit einem Leserbrief an das Hamburger Abendblatt gewandt.
Diesen möchten wir Ihnen auch auf diesem Weg zur Kenntnis bringen:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem am 22. Oktober 2025 veröffentlichten Artikel „Quereinsteiger lindern Personalnot am Amtsgerichten“ führen Sie aus, dass in den Geschäftsstellen der Hamburger Amtsgerichts zunehmend Quereinsteiger arbeiten, um fehlendes Fachpersonal auszugleichen.
Diese leisten gute Arbeit unter erschwerten Umständen und diese Arbeit wird auch anerkannt. Angesichts der angespannten Personalsituation auf den Geschäftsstellen der Hamburger Gerichte und Staatsanwaltschaften begrüßt der Hamburgische Richterverein, dass die Justizbehörde nach Lösungen sucht. Dennoch darf nicht der Eindruck entstehen, dass Quereinsteiger eine gleichwertige Alternative zu ausgebildetem Fachpersonal darstellen.
Die Aufgaben in den Geschäftsstellen – insbesondere in Bereichen wie Nachlass, Familienrecht oder Haftsachen – erfordern fundiertes Fachwissen, das nur durch eine mehrjährige Ausbildung und Berufserfahrung erworben werden kann. Fehler in diesen sensiblen Bereichen können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Eine kurze Einarbeitung von einigen Monaten reicht hier bei Weitem nicht aus.
Zudem zeigt die Praxis: Eine nicht unerhebliche Zahl an Quereinsteigern hat die Justiz bereits wieder verlassen – sei es wegen der hohen Anforderungen oder wegen der als nicht angemessen empfundenen Vergütung. Das bedeutet, dass die ohnehin zu wenigen Fachkräfte viel Zeit in die Einarbeitung investiert haben, die wegen des vorzeitigen Weggangs dieser Kräfte verloren ist. Diese Ressourcen fehlten während dessen an anderer Stelle.
Auch bei den zitierten Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufs lohnt sich ein zweiter Blick: Die Vergütung wurde gerade nicht angemessen erhöht, vielmehr wurden die Tätigkeiten auf den Geschäftsstellen wegen eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts generell zuerst bei den Angestellten und später bei den Beamten höher bewertet. Die Bezahlung in den einzelnen Vergütungsstufen wurde aber in dem Zusammenhang nicht erhöht – im Gegenteil: In vielen Bundesländern gibt es derzeit Klagen wegen einer verfassungswidrig zu niedrigen Besoldung. Auch die beruflichen Perspektiven haben sich verschlechtert. Früher wurde die Vergütung je nach Schwierigkeit der Geschäftsstellentätigkeit differenziert – heute erhalten alle Stellen, unabhängig von ihrer Komplexität, die gleiche Bezahlung. Die Motivation, sich (bei gleicher Bezahlung) auf anspruchsvollere Aufgaben zu bewerben, steigt damit sicherlich nicht. Auch lässt das Vorgehen echte Anerkennung vermissen.
Der Verzicht auf die Ausbildung von Justizfachangestellten in den Jahren 2011 bis 2014 rächt sich nun in dem Mangel von erfahrenem und qualifiziertem Personal. Die wachsenden Verfahrensrückstände bei der Staatsanwaltschaft und den Amtsgerichten legen ein beredtes Zeugnis davon ab!
Diese Entwicklungen gefährden auf Dauer die Funktionsfähigkeit unserer Justiz. Und damit steht letztlich die Gewährleistung des Rechtsstaats selbst auf dem Spiel. Eine starke, leistungsfähige Justiz braucht qualifiziertes Personal, faire Bezahlung und verlässliche Perspektiven.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand"
Der Hamburgische Richterverein bietet seinen Mitgliedern über den Deutschen Richterbund seit mehr als zehn Jahren einen berufsbezogenen Versicherungsschutz. Der Umfang dieser Leistung konnte im Laufe der Jahre immer weiter ausgebaut werden, so dass inzwischen ein attraktives Versicherungspaket zur Verfügung steht.
Es handelt sich um eine Kombination aus Inklusivleistungen und aus Wahlleistungen, die hinzugebucht werden können.
Die Inklusivleistungen bilden den sogenannten „Basis-Versicherungsschutz“. Er erstreckt sich auf alle aktiven Mitglieder, die damit kraft ihres Beitritts automatisch versichert sind. Der Schutz entsteht bereits im Augenblick des Beitrittsohne jede Wartezeit und ist für alle Mitglieder kostenlos.
Neben diesen Inklusivleistungen aus dem Basisschutz werden weitere Wahlleistungen angeboten, die kraft einer Option vereinfacht hinzugebucht werden können.
Informieren Sie sich hier über die entsprechenden Möglichkeiten.
Wie jedes Jahr bietet Ihnen der Hamburgische Richterverein einen Formulierungsvorschlag für die Geltendmachung eines Anspruchs auf amtsangemessene Besoldung/Versorgung auch für das Jahr 2024, den Sie bitte ggf. auf Ihre jeweiligen persönlichen Gegebenheiten anpassen. Um diesen Anspruch geltend zu machen, ist der Antrag auf amtsangemessene Besoldung/Versorgung vor Jahresende an das Personalamt zu richten.
Zur Wahrung etwaiger Ansprüche dürfte ein solcher Antrag fast zwingend erforderlich sein. Es dürfte voraussichtlich nur derjenige in den „Genuss“ einer Nachzahlung kommen, der auch entsprechende jährliche Anträge gestellt hat und das Verfahren ggf. mit Widerspruch und Klagverfahren nicht hat bestandskräftig werden lassen. Dies hat der Dienstherr erst jüngst deutlich gemacht, indem er mit § 2 des Gesetzes zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien für die Jahre 2014 bis 2021 (vgl. Art. 4 des Besoldungsstrukturgesetzes vom 17. November 2023, HmbGVBl. S. 361) die rückwirkende Neuregelung für Familien mit mehr als zwei Kindern durch das Besoldungsstrukturgesetz gerade nur für diejenigen angeordnet hat, deren Verfahren diesbezüglich nicht abgeschlossen sind.
Angesichts der aktuell durch das Personalamt verschickten Ablehnungsbescheide für die Anträge das Jahr 2023 betreffend stellen wir auch ein aktualisierte Version des entsprechenden Widerspruchs zur Verfügung.
Diese Vordrucke und weitere Informationen finden Sie hier.
Wie bereits im letzten Jahr haben wir trotz der erheblichen Erhöhung des Familienzuschlags für das dritte und jedes weitere Kind (um 800 Euro ab 1. Januar 2023) das Ankreuzfeld für die Geltendmachung eines höheren Familienzuschlags in dem Formulierungsvorschlag belassen. Kolleginnen und Kollegen mit mehr als zwei Kindern müssen daher erneut selbst entscheiden, ob der jetzt erreichte Stand beim Familienzuschlag nicht mehr verfassungswidrig zu niedrig ist.
Für die Versorgungsempfänger möchten wir erneut darauf hinweisen, dass hier noch keine konkrete verfassungsrechtliche Rechtsprechung vorliegt. Der bisherigen Judikatur sind Hinweise darauf zu entnehmen, dass hier möglicherweise stärkere Einschnitte als bei aktiven Beschäftigten hinzunehmen sein könnten.
Das von der Bürgerschaft im November 2023 beschlossene Besoldungsstrukturgesetz ist aus unserer Sicht weit davon entfernt, den gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen einer unabhängigen Justiz zur Gewährleistung des Rechtsstaats zu begegnen. Die bestehende Unteralimentation soll damit nicht beseitigt, sondern letztlich eine als verfassungswidrig erkannte Praxis institutionell fortgesetzt werden. Ergänzend verweise ich auf unsere Stellungnahme vom 23. Juni 2023.
Bereits seit vielen Jahren setzt sich der Hamburgische Richterverein für eine amtsangemessene Besoldung ein. Musterverfahren laufen mit Unterstützung des Richtervereins seit dem Jahr 2008. Es ist allerdings weiterhin nicht absehbar, wann das Bundesverfassungsgericht über die ihm vorgelegten Verfahren entscheiden wird. Sehr viele von Ihnen haben sich ab dem Jahr 2020 mit Widersprüche/Klagen gegen die verfassungswidrig zu niedrig bemessene Besoldung zur Wehr gesetzt. Auch dies ist sicher ein Grund für die Einführung erhöhter Familienzuschläge. Es zeigt sich, dass dieser langjährige gemeinsame Weg schließlich zum (Teil-)Erfolg führt.
Wir werden das Thema der amtsangemessenen Besoldung auch vor dem Hintergrund der anstehenden Wahlen weiter mit Nachdruck verfolgen und würden uns freuen, wenn Sie uns auch in diesem Jahr dabei durch die Stellung eines Antrags auf amtsangemessene Besoldung/Versorgung an das Personalamt unterstützen und den Richterverein darüber informieren würden.


Nachdem die in der MHR Nr. 2/24 veröffentlichte Glosse "Zur Anspruchshaltung von Richtern und Staatsanwälten oder - Justitia, eine blinde Frau mit Waage, aber ohne Schwert" unseres Vorstandsmitglieds Jörg Schmidt dem Norddeutschen Rundfunk zur Kenntnis gelangt ist, nahm sich der Journalist Carl-Georg Salzwedel des Themas an.
Am 8. November 2024 fanden die Dreharbeiten im Strafjustizgebäude statt, aus denen ein Beitrag entstand, der schließlich am 17. November 2024 im "Hamburg Journal" um 19.30 Uhr ausgestrahlt wurde und weiterhin in der Mediathek des NDR abrufbar ist.
Das ist der Eindruck, den die Strafjustiz auf Außenstehende vermittelt. Das ist der Ausdruck der Wertschätzung, die der Dienstherr seinem Personal entgegenbringt.
Dass die Sprinkenhof GmbH, zu deren Portfolio das Strafjustizgebäude gehört, durchaus weiß, wie es anders geht, zeigt ihr Eigenwerbungsvideo: https://m.facebook.com/watch/?v=404673991735091&vanity=designfunktion
Anläßlich der Berichterstattung des Hamburger Abendblattes am 22. Oktober 2024 unter der Überschrift "Das verdient der öffentliche Dienst in Hamburg" hat sich der Vorstand des Hamburgischen Richtervereins mit einem Leserbrief an das Hamburger Abendblatt gewandt.
Diesen möchten wir Ihnen auch auf diesem Weg zur Kenntnis bringen:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem (...) Artikel „Das verdient der öffentliche Dienst in Hamburg“ heißt es: „Gesonderte Besoldungsgruppen, die mit dem Buchstaben R bezeichnet werden, gibt es für Richter. Die monatlichen Bezüge beginnen bei 4860€. (…) Sowohl bei Richtern als auch bei Professoren ist der Maximalverdienst nach langjähriger, erfolgreicher Tätigkeit extrem hoch. Richter in Spitzenpositionen erhalten fünfstellige monatliche Bezüge.“
Dazu möchte ich zunächst anmerken, dass nach der R-Besoldung nicht nur Richterinnen und Richter, sondern auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte besoldet werden.
Zudem bedürfen die Schlusssätze nach Ansicht des Hamburgischen Richtervereins e.V. einer weiteren Erläuterung. Fünfstellige Grundgehälter werden nach der Besoldungstabelle des Hamburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2024/2025 in den Besoldungsgruppen R6 bis R8 bezahlt, und zwar in einer Spanne von 10.352,02€ (R6) bis 11.413,92 (R8). Man könnte sie mit Fug und Recht als knapp fünfstellig beschreiben. Allerdings werden lediglich die Spitzenpositionen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften nach R6 und höher besoldet. In Hamburg sind dies insgesamt sieben Stellen (von mehr als 800 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Richterinnen und Richtern insgesamt in Hamburg) in den obersten Leitungspositionen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die Besoldung aller anderen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte liegt deutlich darunter.
Zieht man nun noch in Betracht, dass die Justiz im Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte mit internationalen Großkanzleien konkurrieren muss, die entsprechend qualifizierten Juristinnen und Juristen Einstiegsgehälter von bis zu 160.000€ pro Jahr anbieten, könnte der letzte Satz des Artikels genauso gut lauten: „Der Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts verdient weniger als ein Berufseinsteiger in einer Großkanzlei“.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand des Hamburgischen Richtervereins e.V."

Der Hamburgische Richterverein trauert um seinen Vorsitzenden, den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Kai-Alexander Heeren, der plötzlich und unerwartet aus unserer Mitte gerissen wurde.
Sein unermüdlicher Einsatz, sein positives Wesen, seine Hingabe für seinen Beruf und die Verbandstätigkeit bleiben uns ein Vorbild. Wir haben einen klugen, engagierten und liebenswürdigen Kollegen verloren, dessen Wirken und Persönlichkeit wir schmerzlich vermissen werden.
Unsere Gedanken sind bei seiner Ehefrau, seinen drei Kindern und seiner ganzen Familie.
Einen ausführlichen Nachruf im Gedenken an unseren Kollegen finden Sie in der neuen Ausgabe der MHR.
Alexa, ich schreib mein Urteil lieber selbst!
Drei Tage auf dem 23. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag des Deutschen Richterbundes. Drei erkenntnisreiche Tage unter zum Leitthema „Programmiertes Recht – absolute Gerechtigkeit?“. Drei Tage in Weimar auf der Suche nach unserem digitalen Selbstverständnis in der Justiz zwischen Erde und Mond
Von Dr. Martin Hejma, Richter am Arbeitsgericht
In Estland gibt es ihn schon, den Robo-Richter. In zivilrechtlichen Streitigkeiten bis 7.000 € Streitwert entscheidet dort künstliche Intelligenz die Fälle. Wer zu einem Richter aus Fleisch und Blut möchte, muss erst Einspruch gegen diese automatisierte Entscheidung einlegen, erklärt Moderator Stephan Detjen vom Deutschlandfunk der verdutzten Zuhörerschaft in der „Weimarhalle“.
„Legal Tech – schöne neue Welt?“ hieß die Einführungsveranstaltung der bisher größten Jahrestagung des Deutschen Richterbundes (DRB) mit über 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, dem 23. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag.
Professor Dr. Katharina Zweig oblag es, als erste in großer Runde zu dem Thema zu sprechen. Sie fragte: Kann künstliche Intelligenz (KI) gerecht urteilen? Als Informatikprofessorin an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität vermochte sie es, einen frischen und vor allem interdisziplinären Blick auf das Thema von automatisierten Urteilen zu werfen.
Gut nachvollziehbar leitete sie her, warum zum einen Gerechtigkeitsmaßstäbe, mit denen eine KI gefüttert wird, widersprüchliche Wertungen enthalten und zum anderen, warum fehlende Begründungen ein weiteres Problem bei der Entscheidungsfindung durch KI sind. „Gerechtigkeit kann man nicht lernen, in dem man sich viele Beispiele anschaut.“ fasste sie die Lage zusammen.
Genugtuung im Saal. KI kann es nicht. Und wir schon!
15 Jahre Rückstand zu digital modernen Ländern
Sina Dörr, Richterin und Co-Leiterin des Think Tanks „Legal Tech und KI“ beim OLG Köln, schloss an den gelungenen Vortrag von Zweig gleich nahtlos an, sprach die Zuhörerschaft als Kollegin nun direkt an und hinterlegte eindeutige Botschaften:
15 Jahre liege man hinter modernen digitalen europäischen Justiznationen zurück. 15 Jahre. Zurück im Jahr 2008. Anhand des Beispiels von Masseverfahren, bei denen „Repeat-Player“ aus der Anwaltschaft gegen „One Shot Player“ in der Justiz spielten, zeigte Dörr eindrucksvoll auf, wie groß der Handlungsbedarf im Bereich der Digitalisierung der Justiz ist.
Ein ebenso überzeugendes wie engagiertes Plädoyer für eine mutige, digitale Erneuerung der Prozesse in der Justiz. Nötig sei nicht weniger als eine „Mission to the Moon.“ Eine Vision wie sie einst John F. Kennedy umgesetzt habe. Es gehe schließlich um nicht weniger als die Funktionsfähigkeit der Rechtsstaatlichkeit.
Buhrufe und Pfiffe beim Thema Online-Verhandlungen
Recht hat sie und dennoch fehlt es wohl nicht nur an einer großen Vision im Bereich der Digitalisierung der Justiz, also dem Mut neu zu denken. Woran es auch fehlen könnte, konnte man gleich am Namen der Folgeveranstaltung, einer Podiumsdiskussion, ablesen: „Alexa, wie lautet mein Urteil?“
Unsere Systeme haben zuvorderst dringenden Nachholbedarf bei sehr irdischen Fragen, wie dem effizienten Umgang mit Meta-Daten oder der einfachen Versendung von E-Akten an andere Gerichte. Alexa ein Urteil schreiben zu lassen? Alisha Andert, Vorsitzende des Deutschen Legal Tech Verbandes brachte es so auf den Punkt: „Es steht schon nicht zur Debatte“. Weder fordere irgendjemand im aktuellen Diskurs automatisiert erstellte Urteile, noch könnten wir sie technisch mit unseren E-Aktensystemen erstellen lassen. „Unsere Diskussion ist auf dem Mond, unsere digitale Realität ist auf dem Boden“, fasste Andert die unbefriedigende Schwerpunktsetzung der Diskussion treffend zusammen.
Dabei ist es keineswegs ein Widerspruch einerseits mit Dörr eine große Vision zu haben und dennoch zunächst ganz irdische Themen anzugehen. Dörr spricht sich dafür aus, zunächst einmal nicht jede computergestützte Anwendung gleich pauschal als KI negativ zu framen. Lieber solle man den Blick darauf konzentrieren, welche konkreten Technologien benötigt werden, um etwa Zuarbeit- und Organisationstätigkeiten in der Justiz mit Hilfe der elektronischen Akte zu erleichtern.
In dieser Weise von einer engagierten Diskussion angeregt, haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den ersten Tag beim Begrüßungsabend im ehrwürdigen Schießhaus der Stadt Weimar ausklingen lassen. Hier gab sich Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, die Ehre.
Auch er sah sich genötigt, das Offensichtliche sowohl im Grußwort der Tagungsbroschüre als auch in seiner Rede im Schießhaus mehrfach klarzustellen: „In einem humanen Rechtsstaat müssen Gerichtsentscheidungen die Prärogative menschlicher Richter sein.“ Natürlich ist es nicht falsch das wieder und wieder zu betonen. Man kann das Thema dann aber genauso schnell hinter sich lassen und sich den aktuellen Fragen stellen, die die Praxis für Richter- und Staatsanwaltskollegen (und alle anderen Justizbeschäftigten) im Moment bestimmen.
Dafür freilich war das Format am Abendempfang ungeeignet. Buschmann versuchte es dennoch mit einer recht langen und kleinteiligen Rede, deren Tiefpunkt erreicht wurde, als er auf seine sehr weitreichenden Pläne im Bereich der Online-Verhandlungen kam. Man traute seinen Ohren kaum in dieser ansonsten sehr gediegenen Atmosphäre eines festlichen Abendempfangs, aber Buschmann wurde hier wiederholt ausgebuht und ausgepfiffen.
Der zweite Tag bot den Teilnehmer dann mit insgesamt 14 Workshops in vier unterschiedlichen Sälen, den fachlichen Austausch zu verschiedensten Themen auch weit jenseits der Digitalisierung zu vertiefen. Das Rahmenprogramm am Abend sah ein Richterkabarett vor, mit dem zugegeben lustigen Programmnamen „In dubio prosecco.“
Insgesamt war es eine rundherum sehr professionell organisierte Tagung, die inspirierte und ermutigte. Vielleicht hätte man sich neben Katharina Zweig noch weitere Informatiker oder andere interdisziplinäre Experten als Referenten gewünscht und auch kam die Perspektive der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, jedenfalls in den großen Runden, etwas kurz. Sehr gelungen waren demgegenüber die nicht rein fachlichen Programmpunkte mit denen die Tagung ganz zu Beginn und am Ende eingerahmt wurde.
Da wäre zunächst zu Beginn die Verleihung des DRB-Menschenrechtspreises an Maria Lourdes Afiuni zu nennen. Afiuni hatte als Richterin in Venezuela einen Unternehmer nach zweijähriger Untersuchungshaft entlassen und war in einem politischen Prozess selbst zu einer Haftstrafe verurteilt worden. „Eine Heldin des Rechts“, wie der Co-Vorsitzende des DRB, Joachim Lüblinghoff, es auf den Punkt brachte.
Den goldenen Abschluss bildete schließlich die Schlussveranstaltung am Freitagvormittag. Es sprach der S.E. Professor Dres. h.c. Egils Levits, der von Gastgeber Joachim Lüblinghoff als „Steuermann Europas“, eingeführt wurde. Der große Saal war voll, ein Bild das man nicht bei allen Tagungen an Vormittagen von Abreisetagen sieht.
14 Workshops an Tag 2 und „Indubio prosecco“
Der amtierende Staatspräsident Lettlands und ehemaliger Richter am EuGH wurde mit Standing Ovations begrüßt und führte die gebannten Zuhörer im großen Saal in einer eindrucksvollen Tour d` Horizont durch die jüngste politische Entwicklung Europas. Dabei stellte er insbesondere die Wichtigkeit der Souveränität der Wertegemeinschaft Europas und die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit heraus.
Am Ende der anschließenden offenen Fragerunde, kam dann noch die Sprache auf den Stand der Digitalisierung der lettischen Justiz. Der wortgewandte Levits erwiderte, Lettland sei bei der Digitalisierung der Justiz eines der führenden Länder Europas. Lettland hätte spät angefangen, dann aber richtig. Die leicht für alle Parteien zugängliche E-Akte sei dabei der Kern dieser Entwicklung. Levits betonte aber auch, Lettland stehe für eine „vernünftige Digitalisierung“ dort wo es Vorteile bringe und ein Verzicht hierauf, wo dies nicht der Fall sei. So sei sein Land sehr zurückhaltend, wenn es um den Einsatz von Software zur Entscheidungsfindung gehe. Kein Robo-Richter in Lettland also.
Standing Ovations für den „Steuermann Europas“
Den gibt es übrigens auch nicht in Estland, anders als es Stephan Detjen in der Einführungsveranstaltung behauptet hat. Er ist einem Urban Mythos aufgesessen. Eine einfache Google-Suche zeigt prominent, dass das estnische Justizministerium dies bereits 2021 klargestellt hat.
Sie merken vielleicht schon als Leserin und Leser dieses Berichts, wie einen das Thema des Robo-Richters in der Digitalisierungsdebatte der Justiz wie ein Bumerang verfolgt. Der entsprechende Einstieg in diesen Artikel sollte als eine Art Selbsttest dienen, ob auch Sie sich von dieser Scheindebatte von den eigentlich interessanten Fragen und den naheliegenden Chancen der Justizdigitalisierung „fortframen“ lassen? Bedenken Sie dabei auch, dass wir mit dem automatisierten Mahnverfahren bereits einen automatisierten Weg zu einem vollstreckbaren Titel in unser Justizsystem bereits ganz selbstverständlich eingebaut haben.
Zum Abschluss noch ein letztes Mal zur Klarstellung: Schon die entsprechende KI-Verordnung der EU sieht ein Verbot von Robo-Judges vor. Am Ende des 23. Richter und Staatsanwaltstags in Weimar möchte man diese Frage deshalb bis auf weiteres abhaken, in die Hände spucken, mit Dörr die Vision einer digitalisierten Justiz im Sinne der Bedürfnisse der in der Justiz tätigen Kolleginnen und Kollegen angehen und Teil der anstehenden Mondmission der E-Akte werden.
John F. Kennedy, um mit einem anderen urbanen Mythos zu schließen, soll in den 1960er Jahren bei einer präsidialen Besichtigung in einer NASA-Halle zufällig eine einfache Reinigungskraft getroffen haben. „Was ist Ihre Aufgabe?“ hat er gefragt. „Ich bringe einen Mann auf den Mond“ war die Antwort. That`s the spirit we need.