02.12.25

Vorstand

Der Vorstand des HRiV wird auf zwei Jahre gewählt und besteht aus maximal 25 Personen einschließlich der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter. In ihm werden die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Staatsanwaltschaften, die Fachgerichtsbarkeiten und die Assessoren durch entsprechende Mitglieder vertreten.

Die oder der Vorsitzende/n und die bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter führen die Geschäfte.  

Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Arbeit ehrenamtlich aus.

Vorsitzende

Vorsitzende

Sybille Graf Ri´inAG

Im Vorstand zuständig für:

  • Gesamtleitung und Vertretung des Hamburgischen Richtervereins
  • Beziehungen zu Institutionen und Verbänden
  • Presse und Medien
  • Zivilrecht

Vorsitzender

Bild von Sebastian Koltze

Vorsitzender

Sebastian Koltze Oberstaatsanwalt (StA Hamburg)

Im Vorstand zuständig für:

  • Gesamtleitung und Vertretung des Hamburgischen Richtervereins
  • Beziehungen zu Institutionen und Verbänden
  • Presse und Medien
  • Strafrecht und Strafprozessrecht
  • Internetauftritt

Stellv. Vorsitzende

Stellv. Vorsitzende

Inken von Gadow VRi´inOLG

Im Vorstand zuständig für:

  • Vertretung des Hamburgischen Richtervereins
  • Grundsatzangelegenheiten
  • Versicherungsangelegenheiten