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Der Vorstand des HRiV wird auf zwei Jahre gewählt und besteht aus maximal 25 Personen einschließlich der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter. In ihm werden die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Staatsanwaltschaften, die Fachgerichtsbarkeiten und die Assessoren durch entsprechende Mitglieder vertreten.
Die oder der Vorsitzende und die bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter führen die Geschäfte.
Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Arbeit ehrenamtlich aus.
Im Vorstand zuständig für:
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