Justizsenator Dr. Steffen hat heute dem Ausschuss für Justiz und Datenschutz der Hamburgischen Bürgerschaft Berichte der Leitungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften zur Belastungssituation der Hamburgischen Justiz sowie eine erläuternde Zusammenfassung durch die Justizbehörde vorgelegt.
Die Hamburgische Justiz ist das Fundament des Rechtsstandorts Hamburg. Ihr Wirken für die Strafverfolgung und die gebotene effektive Rechtsschutzgewährung ist – wie die Berichte ebenso anschaulich wie eindrucksvoll belegen – in weiten Teilen längst an Kapazitätsgrenzen gestoßen. Die zunehmende Komplexität der Verfahren, die zunehmende Globalisierung und Internationalisierung des Rechts selbst sowie der Streitverhältnisse und die – grundsätzlich begrüßenswerte – wachsende Ausdifferenzierung von Rechtschutzgarantien und Verfahrensrechten durch den Bundesgesetzgeber führen dabei zu besonderen Herausforderungen in der Rechtschutzgewährung und der Strafverfolgung. Auf die damit einhergehenden zusätzlichen Belastungen für die Justiz hat der Hamburgische Richterverein seit langem hingewiesen. Umso mehr begrüßt es der Hamburgische Richterverein, dass die Leitungen der Hamburgischen Gerichte und Staatsanwaltschaften gemeinsam mit dem Justizsenator erstmals ein Lagebild zeichnen, das den abstrakten Begriff der „Komplexität“ tatsachenfundiert mit Leben erfüllt. Die Mitglieder des Rechtsausschusses – als Fürsprecher und Sachwalter der Justiz im Haushaltsgesetzgebungsverfahren – bekommen damit die notwendigen Informationen an die Hand, um die Justiz im „Wettbewerb der Mittelverteilung“ energisch zu vertreten. Mit dieser umfassenden Darlegung endet auch die Zeit, in der der Justiz von vereinzelten Vertretern der Politik „Jammern auf hohem Niveau“ vorgehalten werden konnte. Vor der Strahlkraft der nun vorliegenden Fakten wird solch billige Polemik zukünftig verblassen.
Hamburg, 4. November 2015
Der Vorstand