HRV Pressemeldung Nr. 1/19

Der Hamburgische Richterverein tritt als Interessenvertretung der Hamburger Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte seit langer Zeit für die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft ein.

Losgelöst von der aktuellen Diskussion zwischen dem Hamburger Generalstaatsanwalt und dem Hamburger Justizsenator unterstützt der Hamburgische Richterverein die Forderung nach einer weisungsunabhängigen Staatsanwaltschaft, die der Judikative zuzurechnen ist. Dies entspricht auch der Beschlusslage auf Bundesebene, in welcher der Deutsche Richterbund (DRB) sich für eine Abschaffung der Weisungsbefugnis der Justizminister gegenüber Staatsanwälten ausspricht.

Diese Position wurde durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 27.05.2019 zum Europäischen Haftbefehl gestärkt. Der EuGH spricht in dieser Entscheidung die Gefahr an, dass die bislang die Europäischen Haftbefehle ausstellende Staatsanwaltschaft unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Weisungen der Exekutive unterworfen sein könnte.

Die Ankündigung des Justizsenators in seiner Pressemitteilung, er sei für eine Wiederaufnahme der Diskussion über eine stärkere Unabhängigkeit offen, stößt daher auf unsere Zustimmung.

Hamburg, den 23.10.2019
Hamburgischer Richterverein
Für den Vorstand
Heike Hummelmeier
Vorsitzende

 

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