HRV Pressemeldung Nr. 1/13

Der Hamburgische Richterverein, der Hamburgische Anwaltverein und die Hanseatische Rechtsanwaltskammer beobachten mit großer Sorge die bereits öffentlich gewordenen Hilferufe aus der Hamburgischen Justiz.

Die von allen anerkannte Notwendigkeit, die öffentlichen Haushalte zu sanieren, darf im Staatsgefüge keinen weiteren, schweren Schaden hervorrufen. Eine funktionierende Justiz ist für unser Gemeinwesen unverzichtbar. Der Bevölkerung darf nicht zugemutet werden, dass ihr Rechtschutz und ihre rechtstaatliche Sicherheit gefährdet werden. Eine leistungsstarke und effektive Rechtspflege ist staatlicher Kernbestand. An dieser Stelle verlorengehendes Vertrauen ist unwiederbringlich. Es zu erschüttern heißt Investitionsunsicherheit, einen Verlust des staatlichen Gewaltmonopols und eine Benachteiligung von wirtschaftlich Schwächeren zu riskieren. Hierauf muss die Bürgerschaft in ihren Haushaltsberatungen mit besonderem Verantwortungsbewusstsein achten.

Senat und Bürgerschaft erkennen das im Grunde bereits an: Zentrale staatliche Pflichtaufgaben wie Polizei und Feuerwehr werden bewahrt und geschützt. Es ist aber auch an der Zeit, dass Senat und Bürgerschaft der Justizsenatorin als organisatorischer Sachwalterin der Justiz ebenso beistehen wie dem Innensenator. Rechtsanwältin Ulrike Hundt-Neumann, Vorsitzende des Hamburgischen Anwaltvereins, Rechtsanwalt Otmar Kury, Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und VRiLG Dr. Marc Tully, Vorsitzender des Hamburgischen Richtervereins, erklären gemeinsam: „Die Rechtsprechung ist nach der Verfassung den Richtern anvertraut. Die Pflicht, die Funktionsfähigkeit der Justiz zu gewährleisten, ist hingegen dem Senat und der Bürgerschaft überantwortet. Weitere Belastungen der Justiz werden nicht mehr aufgefangen werden können. Wir appellieren gemeinsam an den Ersten Bürgermeister Olaf Scholz und an die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft: Bewahren Sie die Dritte Staatsgewalt in Hamburg vor weiterem Schaden!

Hamburg, 2. August 2013

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