HRiV Presseerklärung vom 24. August 2026
In seiner Antwort auf die schriftliche Kleine Anfrage (SKA 23/4846) führte der Senat aus, dass die Zahl der offenen Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegenüber im 2. Quartal 2026 auf 77.757 (Stand: 30.06.2026) gestiegen ist, nachdem sich im 1. Quartal 2026 zunächst vermeintlich eine leichte Entspannung abgezeichnet hatte.
Unter Berücksichtigung von 21.179 nicht eingetragenen Neueingängen (2.444 rückständige Papierakten sowie 18.735 rückständige e-Akten) sind also zum 30.06.2026 in der Gesamtbetrachtung 98.754 Ermittlungsverfahren offen oder noch gar nicht eingetragen.
Bereits in der Presseerklärung vom 11. Juni 2025 (bei damals 56.957 offenen Ermittlungsverfahren) hat der Hamburgischer Richterverein von einem wiederholten und nicht mehr zu überhörenden Warnsignal an die Politik gesprochen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht von ihrem Rechtsstaat, dass Ermittlungsverfahren zügig durchgeführt und abgeschlossen werden, damit gegen hinreichend tatverdächtige Beschuldigte zeitnah Anklage erhoben werden kann.
Der Senat führt die Steigerung der offenen Verfahren auf den Eingang von 19.194 neuen Verfahren im Juni 2026 sowie darauf zurück, dass das Eintragen von und das Arbeiten mit der e-Akte gegenwärtig noch nicht mit der gewünschten Beschleunigung gelingt. Das ist ohne Zweifel richtig: Die e-Akte bildet analoge Abläufe digital nach und führt an vielen Stellen zu Mehrarbeit statt Entlastung. Anstatt eines Federstrichs bedarf es an vielen Stellen mehrfacher Klicks und Bestätigungen, Zwischenspeicherungen und Importen in die e-Akte. Die viel beschworene digitale Dividende wird nicht ausgezahlt!
Allerdings lässt die kontinuierliche Steigerung der offenen Verfahren von 39.088 (2023) über 47.185 (Stand: 30.09.2024) auf nunmehr 77.757 (Stand: 30.06.2026) auf Probleme schließen, die außerhalb der aktuellen Eingangssteigerungen und Systemumstellungen liegen. So waren 2024 bei 180.261 Eingängen nur 158.536 Erledigungen zu verzeichnen, im Jahr 2025 bei 185.941 Eingängen nur 157.155 Erledigungen.
Der Verzicht auf die Ausbildung von Justizfachangestellten in den Jahren 2011 bis 2014 rächt sich nun in dem Mangel von erfahrenem und qualifiziertem Personal im Servicebereich und führt zur Notwendigkeit des erheblichen Gegensteuerns. So waren von 256 Stellen im Servicebereich 18 Stellen nicht besetzt. Besorgniserregend ist und bleibt die hohe Fehlzeitenquote und die hohe Zahl von langzeiterkrankten Kolleginnen und Kollegen im Servicebereich der Staatsanwaltschaft. Nicht oder erst verspätet nachbesetzte Stellen erhöhen die Arbeitslast der verbliebenen Kolleginnen und Kollegen sowohl bei den Amts- und Staatsanwälten als auch im Servicebereich, was zu einem erhöhten Krankenstand, Kündigungen und vorzeitigen Pensionierungen führt, also letztlich zu noch mehr offenen Stellen. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat mit dem „Zukunftsberufsfeld Justiz“ ein Konzept entwickelt, welches vom Justizwachtmeisterdienst bis zum Amtsanwaltsdienst zahlreiche interessante Ansätze enthält und über Parteigrenzen hinweg auf Zustimmung getroffen ist. Diese ersten Ansätze zur Besserung dürfen nicht durch Sparmaßnahmen zunichte gemacht werden.
Zudem ist zu bedenken, dass die Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Amtsanwältinnen und Amtsanwälte im Rahmen der Fluktuation im Wesentlichen auskömmlich besetzt werden können. Dies und die in früheren Antworten des Senats dargelegten Stellenoffensiven haben aber zu keiner nennenswerten Entlastung und einer Stagnation oder gar Rückgang der Zahl der offenen Ermittlungsverfahren geführt. Es ist daher dringend an der Zeit, den Personalbedarf anhand valider Zahlen realistisch zu bemessen. Dafür ist es aus unserer Sicht erforderlich, das bundesweit verwendete Personalbemessungssystem „PEBB§Y“ auch in Hamburg zur Anwendung zu bringen.
Diese Entwicklungen gefährden auf Dauer die Funktionsfähigkeit unserer Justiz. Und damit steht letztlich die Gewährleistung des Rechtsstaats selbst auf dem Spiel. Eine starke, leis-tungsfähige Justiz braucht qualifiziertes Personal, faire Bezahlung und verlässliche Perspek-tiven. Eine Jobkrise auf dem Arbeitsmarkt allein stellt kein geeignetes Recruitinginstrument für den öffentlichen Dienst im Allgemeinen und die Justiz im Besonderen dar!
Die Vorsitzenden des Hamburgischen Richtervereins, Sybille Graf und Sebastian Koltze, erklären hierzu:
„Eine gut aufgestellte, funktionierende und unmittelbar reagierende Strafverfolgung ist kein Luxus, sondern leistet damit einen unerlässlichen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und zum Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat.Dafür arbeiten die Kolleginnen und Kollegen bei der Staatsanwaltschaft Hamburg in allen Bereichen am Rande der Belastungsgrenze und oft genug auch darüber hinaus. Um dieser Aufgabe in vollem Umfang gerecht werden zu können, muss die Staatsanwaltschaft Hamburg auf allen Ebenen personell und sachlich vernünftig ausgestattet sein.“
Im Übrigen weisen wir erneut darauf hin, dass die Besoldung aus Sicht des Hamburgischen Richtervereins seit Jahren verfassungswidrig zu niedrig ist. Für die Steigerung der Attraktivi-tät des Berufs der Staatsanwältin und des Staatsanwalts gegenüber den dringend benötigten überdurchschnittlich qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern ist eine auch mit Blick auf andere juristische Tätigkeiten wettbewerbsfähige Besoldung notwendig. Mit dem zuletzt vorgelegten Entwurf zum Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2026/2027/2028 hat der Senat erneut die Möglichkeit verpasst, die seit Jahren schwelenden Konflikte um eine amtsangemessene (oder auch zumindest nicht verfassungswidrige) Besoldung zu befrieden. Nicht zuletzt aufgrund des Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgericht Hamburg vom 15. April 2026 läuft der Senat Gefahr, sich der Peinlichkeit auszusetzen, aus Karlsruhe die Verfassungswidrigkeit der Besoldung attestiert zu bekommen. Stattdessen sollte er dem Vorbild des Bundes und anderer -finanziell nicht gerade auf Rosen gebetteter- Bundesländer, u.a. Bremen, Schleswig-Holstein und Brandenburg folgen, eine signifikante Besoldungssteigerung tabellenwirksam vornehmen und eine vernünftige Regelung für die jahrelange Unteralimentierung anbieten. Stattdessen lässt der Finanzsenator die Beamtinnen und Beamten via Presseberichterstattung wissen, dass er die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation nur so umsetze, dass es für die Stadt finanziell noch vertretbar sei. Er stellt in dieser bemerkenswerten Aussage also das Befolgen der Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts unter das Primat der Kassenlage der Freien und Hansestadt Hamburg. Damit wird auch klar, dass die Beamtinnen und Beamten keine Wertschätzung ihres Dienstherrn zu erwarten haben. Die oft in Reden bemühte besondere Bedeutung des Rechtsstaats bleibt eine leere Worthülse und für die Beschäftigten stellt sich die Frage, ob der bisherige Dienstherr wirklich der auf Dauer geeignete ist.
