1. In seiner Antwort auf die schriftliche Kleine Anfrage (SKA 23/3881) führte der Senat aus, dass die Zahl der offenen Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegenüber dem letzten Quartal 2025 um knapp 14% auf 66.040 (Stand: 31.03.2026) gesunken ist.
Dies bedarf jedoch einer näheren Einordnung.
Erstmals werden in einer Antwort auf die quartalsweise durchgeführten SKAen die Rückstände in den Scanstellen zahlenmäßig aufgeführt. Hier ergibt sich ein differenzierteres Bild:
Neben 11.166 rückständigen Verfahren im Bereich der Eintragung von Papierakten, belaufen sich die rückständigen Neueingänge bei den e-Akten auf 17.221. Insgesamt gibt es also einen Rückstand von 28.387 nicht eingetragenen Neueingängen. In der Gesamtbetrachtung sind also im ersten Quartal 202694.427 Ermittlungsverfahren offen oder noch gar nicht eingetragen.
Der Senat beschreibt die Belastungssituation bei der Staatsanwaltschaft Hamburg trotz der positiven Entwicklung in einer Gesamtschau als weiterhin herausfordernd und führt erneut den Umstieg auf die elektronische Aktenführung und die damit verbundene hybride Aktenführung ins Feld. Auch wenn die Zahl der offenen Ermittlungsverfahren leicht sinkt, so liegt sie doch immer noch signifikant über dem Vergleichswert von 56.957 offenen Verfahren zum 31.03.2025. Die kontinuierliche Steigerung der offenen Verfahren von 39.088 (2023) über 47.185 (Stand: 30.09.2024) auf den Höchststand von 76.637 zum 31.12.2025 lässt auf Probleme schließen, die außerhalb der Umstellung auf die eAkte liegen.
Richtig ist aber auch, dass die Eintragungsrückstände in den Scanstellen bereits zum Zeitpunkt der letzten SKAen vorhanden waren, allerdings nicht zahlenmäßig ausgewiesen wurden.
Insofern lässt sich dem Rückgang der offenen Ermittlungsverfahren zumindest die Hoffnung auf Besserung entnehmen. Es bleibt nun abzuwarten, dass sich die positive Tendenz durch die in der Antwort des Senates dargelegten Maßnahmen verstetigt und sich der Einsatz von studentischen Hilfskräften insbesondere im Bereich der Eintragungsrückstände in den nächsten Wochen und Monaten in einem signifikanten Rückgang niederschlagen wird.
Soweit es im Bereich der neueingehenden Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende bei den Amtsgerichten und beim Landgericht zuletzt zu einem Tiefstand gekommen ist, so dürfte dieser zumindest auch auf die Rückstände bei der Staatsanwaltschaft zurückzuführen zu sein. Die Abarbeitung von Rückständen wird zeitverzögert zu wieder höheren Eingangszahlen bei den Gerichten führen. Ein Abbau von Ressourcen im gerichtlichen Jugendbereich wäre daher der falsche Schluss und führte zu neuen Engpässen.
2. Die jetzige Situation ist die Konsequenz aus dem Verzicht auf die Ausbildung von Justizfachangestellten in den Jahren 2011 bis 2014. Diese rächt sich nun in dem Mangel von erfahrenem und qualifiziertem Personal im Servicebereich und führt zur Notwendigkeit des erheblichen Gegensteuerns. Besorgniserregend ist und bleibt die hohe Fehlzeitenquote und die hohe Zahl von langzeiterkrankten Kolleginnen und Kollegen im Servicebereich der Staatsanwaltschaft. Nicht oder erst verspätet nachbesetzte Stellen erhöhen die Arbeitslast der verbliebenen Kolleginnen und Kollegen sowohl bei den Amts- und Staatsanwälten als auch im Servicebereich, was zu einem erhöhten Krankenstand, Kündigungen und vorzeitigen Pensionierungen führt, also letztlich zu noch mehr offenen Stellen.
Diese Entwicklungen gefährden auf Dauer die Funktionsfähigkeit unserer Justiz. Und damit steht letztlich die Gewährleistung des Rechtsstaats selbst auf dem Spiel. Eine starke, leis-tungsfähige Justiz braucht qualifiziertes Personal, faire Bezahlung und verlässliche Perspek-tiven.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz hat mit dem „Zukunftsberufsfeld Justiz“ ein Konzept entwickelt, welches vom Justizwachtmeisterdienst bis zum Amtsanwaltsdienst zahlreiche interessante Ansätze enthält und über Parteigrenzen hinweg auf Zustimmung getroffen ist. In den anstehenden Haushaltsverhandlungen wird es daher wichtig sein, die nunmehr erkennbaren ersten Ansätze zur Besserung nicht durch Sparmaßnahmen zunichte zu machen.
3. Zudem bedarf es nunmehr endlich der bund- und länderübergreifenden Einigung zur Umsetzung des „Pakts für den Rechtsstaat 2.0.“. Die Herausforderungen, vor denen die Justiz bundesweit steht, lassen sich nicht mit Kleinstaaterei, Angst vor Folgekosten und politischen Ausflüchten bewältigen. Es bedarf erheblicher Anstrengungen, um die Justiz zukunftsfähig zu machen. Das ist im Ergebnis nicht zum Nulltarif zu haben.
Im Übrigen weisen wir erneut darauf hin, dass die Besoldung aus Sicht des Hamburgischen Richtervereins seit Jahren verfassungswidrig zu niedrig ist. Für die Steigerung der Attraktivität des Berufs der Staatsanwältin und des Staatsanwalts gegenüber den dringend benötigten überdurchschnittlich qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern ist eine auch mit Blick auf andere juristische Tätigkeiten wettbewerbsfähige Besoldung notwendig. Ein politischer Wille dazu ist derzeit aber nicht erkennbar. Der Bund und andere Bundesländer nehmen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 zum Anlass, die bestehende Besoldungsstruktur im Lichte dieser Rechtsprechung grundlegend zu prüfen und eine Anpassung der Besoldung vorzunehmen. So hat die Schleswig-Holsteinische Landesregierung einen Gesetzentwurf zu Besoldungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 vorgelegt, die in der Addition der Erhöhungen einen Besoldungssteigerung von über 11% ausmachen. Auch wenn diese Entwicklungen für die Kolleginnen und Kollegen in Schleswig-Holstein sehr erfreulich sind, so geht es immer noch nur um die Differenz zur „roten Linie“ der verfassungsrechtlich gebotenen Mindestalimentation. Während Bund und andere Länder sich also zu einem kräftigen Schub nach vorn veranlasst sehen, sitzt der Hamburger Senat das Problem weiter aus. Der Dienstherr zwingt aufgrund der Aufhebung der Gleichbehandlungszusage seine Beamten dazu, von ihrem Dienstherrn jedes Jahr aufs Neue eine verfassungsgemäße Besoldung einzufordern und diese gegebenenfalls durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht geltend zu machen.
Die Vorsitzenden des Hamburgischen Richtervereins, Sybille Graf und Sebastian Koltze, erklären hierzu:
„Eine gut aufgestellte, funktionierende und unmittelbar reagierende Strafverfolgung ist kein Luxus, sondern leistet damit einen unerlässlichen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und zum Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat.Dafür arbeiten die Kolleginnen und Kollegen bei der Staatsanwaltschaft Hamburg in allen Bereichen am Rande der Belastungsgrenze und oft genug auch darüber hinaus. Um dieser Aufgabe in vollem Umfang gerecht werden zu können, muss die Staatsanwaltschaft Hamburg auf allen Ebenen personell und sachlich vernünftig ausgestattet sein.
Die Herausforderungen durch Digitalisierung und Verfahrensrückstände sind riesig. Nun gilt es, die ersten positiven Ansätze zu verstetigen. Neben Personalentwicklungskonzepten der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz stellt der Pakt für den Rechtsstaat 2.0 dafür ein wichtiges Instrument dar. Sparzwänge und politische Befindlichkeiten dürfen nicht dazu führen, dass diese Ansätze konterkariert werden und sich die Lage der Staatsanwaltschaft wieder verschlechtert.“
