HRiV Presseerklärung Nr. 2/26

„Eine funktionierende Justiz ist das Fundament einer intakten Demokratie.“

Dieser Satz wird von Politik und Gesellschaft regelmäßig betont. Er darf jedoch nicht zu einer Phrase ohne praktische Konsequenzen verkommen. Wer ihn ernst meint, muss auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass er zutrifft.

Bürgerinnen und Bürger sind auf eine leistungsfähige Justiz angewiesen. Die Bedeutung wird allerdings häufig erst dann sichtbar, wenn Teile der Justiz nicht mehr funktionieren. Ein solcher Bereich, in dem es in den letzten Jahren immer wieder hakt, sind die Familiengerichte. Gerade in Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung oder Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz sind Kinder und Gewaltopfer in besonderem Maß darauf angewiesen, dass das Gericht schnell und verlässlich Entscheidungen trifft. Verzögerungen können hier dramatische Folgen haben und den gesetzlich gebotenen Schutz faktisch sogar unterlaufen. Auch wenn Eltern sich trennen, ist es insbesondere für die Kinder wichtig, schnell Klarheit zu haben, wo sie künftig (überwiegend) leben und wie häufig sie Umgang mit dem anderen Elternteil haben. Für den einkommensschwächeren Elternteil/Ehegatten muss zudem die Frage von Unterhaltszahlungen rasch geklärt werden. In den vergangenen zwei Jahren konnte dies nicht verlässlich sichergestellt werden.

Schon seit längerer Zeit steht auch die Funktionsfähigkeit der Nachlassgerichte in Frage. Dort warten Erbinnen und Erben monatelang auf einen Erbschein. Sie können deswegen Wohnungen oder sonstige Verträge des Erblassers nicht kündigen und nicht auf seine Konten zugreifen.

Auch in anderen Bereichen wachsen die Verfahrensdauern unter anderem auch wegen personeller und struktureller Defizite. So fehlen seit Jahren erfahrene und qualifizierte Mitarbeitende im Servicebereich/auf den Geschäftsstellen. Nun werden zwar verstärkt Quereinsteigende eingestellt; diese müssen aber im laufenden, unterbesetzten Betrieb von den wenigen vorhandenen berufserfahrenen Mitarbeitenden geschult werden, bevor sie Monate später überhaupt umfassend eingesetzt werden können. Viele dieser Beschäftigten haben den Justizdienst nach kurzer Zeit wieder verlassen, weil sie von den Arbeitsbedingungen in der Justiz enttäuscht sind; qualifiziertes Personal schied ebenfalls aus dem Justizdienst aus, sei es aus Altersgründen oder weil sie sich auf attraktivere Stellen außerhalb der Justiz beworben haben, insbesondere bei der Polizeiverwaltung. Damit ist trotz der vorgenommenen Einstellungen die Gesamtzahl der Mitarbeitenden im Servicebereich in den vergangenen Jahren kaum gestiegen; gleichzeitig gibt es immer weniger  Personal, das den Job „von der Pike auf“ gelernt hat

Die Einführung der elektronischen Akte sollte unter anderem dazu dienen, langfristig Personal im Servicebereich einzusparen. Bislang fehlen aber (flächendeckende) KI-Programme, welche Teile dieser Tätigkeiten übernehmen könnten. Tatsächlich hat sich herausgestellt, dass die Einführung der elektronischen Akte zu einer Mehrbelastung teils erheblichen Ausmaßes führt, was sich insbesondere in den von Medienbrüchen betroffenen Bereichen wie dem Nachlassgericht und der Zwangsvollstreckung auswirkt. Ein Projekt zur Digitalisierung des (elektronischen) Zugangs zu den Nachlassgerichten wird zwar durchgeführt, wann mit nachhaltigen Verbesserungen gerechnet werden kann, ist jedoch fraglich. Hinzu kommt, dass auch die im Übrigen vorgenommenen technischen Veränderungen (z.B. Umstellung des IT-Supports auf Dataport und die Einführung von Softphones) Arbeitskräfte in nicht unerheblichem Umfang binden, weil zahlreiche Updates aufgespielt werden müssen, was unter anderem auch zu wiederholten Ausfällen zuvor noch nutzbarer Programme führt.

Eine weitere Herausforderung für das von der Personalnot am meisten betroffene Amtsgericht stellt die Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwertes bei den Amtsgerichten dar, welche Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Die Verlagerung von Verfahren, für die bislang das Landgericht zuständig war, führte nicht im gleichen Umfang zu einer Verlagerung von Personal.

Diese strukturellen und personellen Baustellen der Justiz sind keine neue Erscheinung. Die Politik ist sich der angespannten und für alle Seiten belastenden Lage seit Jahren bewusst. Dennoch fehlt es bislang an einem tragfähigen Gesamtkonzept zur nachhaltigen Stärkung der Justiz. Immer wieder wird versucht, mit Einzelmaßnahmen wie Wochenendarbeit, dem Einsatz des mobilen Teams und gerichtsübergreifender Unterstützung punktuelle Verbesserungen zu erzielen. Solche kurzfristigen Lösungen werden auch aus Sicht des Hamburgischen Richtervereins begrüßt. Häufig führt dies aber nur zu einer Verlagerung der Probleme, weil Entlastungen in einem Bereich zulasten anderer gehen, bei denen dann neue Engpässe oder sogar akute Notsituationen auftreten.

Erforderlich ist ein Gesamtkonzept, das kurzfristige Maßnahmen zur Linderung besonders drängender Missstände vorsieht sowie langfristige Maßnahmen, welche Strukturprobleme grundsätzlich angehen und nachhaltig sowie dauerhaft zu einer Verbesserung führen. Dazu gehören realistische Personalbedarfsplanungen, ausreichend qualifiziertes Personal, funktionierende und effiziente digitale Strukturen und endlich eine angemessene Besoldung, die nicht zuletzt auch einer Verfassungsprüfung standhält. Sollten tatsächlich im Zuge der aktuellen Haushaltsplanungen nun auch noch Kürzungen bei den Personalkosten vorgenommen werden, wären diese unter den genannten Rahmenbedingungen weder sachgerecht noch verantwortbar, weil sie die Funktionsfähigkeit der Gerichte ernsthaft gefährden.

Die Vorsitzenden des Hamburgischen Richtervereins, Ariane Abayan und Sebastian Koltze, erklären hierzu:

„Der Hamburgische Richterverein appelliert daher eindringlich an Politik und Haushaltsgesetzgeber: Wer die Justiz als Fundament der Demokratie bezeichnet, muss sie auch entsprechend ausstatten. Dazu gehören ausreichend qualifiziertes Personal, funktionierende digitale Strukturen und eine verlässliche, langfristige Finanzierung. Eine handlungsfähige Justiz ist kein Luxus, sondern eine zentrale staatliche Pflicht - und Voraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger auf den Rechtsstaat vertrauen können.“