Mit 76.637 offenen Ermittlungsverfahren (Stand: 31.12.2025) bei der Staatsanwaltschaft Hamburg ist ein neuer Höchststand erreicht.
Bereits in der Presseerklärung vom 11. Juni 2025 hat der Hamburgischer Richterverein von einem wiederholten und nicht mehr zu überhörenden Warnsignal an die Politik gesprochen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht von ihrem Rechtsstaat, dass Ermittlungsverfahren zügig durchgeführt und abgeschlossen werden, damit gegen hinreichend tatverdächtige Beschuldigte zeitnah Anklage erhoben werden kann.
Die in der Antwort des Senats auf die SKA 23/2718 angeführten Gründe der Steigerung von Neueingängen in Bekanntsachen von über 11% sowie die derzeitige Belastungssituation beim Umstieg auf die elektronische Aktenführung mögen zutreffen. Allerdings lässt die kontinuierliche Steigerung der offenen Verfahren von 39.088 (2023) über 47.185 (Stand: 30.09.2024) auf nunmehr 76.637 (Stand: 31.12.2025) auf Probleme schließen, die außerhalb der aktuellen Eingangssteigerungen und Systemumstellungen liegen.
Bereits im Jahr 2024 wurde durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz die Absicht verkündet, zu ermitteln, wie diese Situation zu Stande gekommen ist. Der Hamburgische Richterverein hat seinerzeit darauf hingewiesen, dass diese Ankündigung von Hilflosigkeit zeuge und sich die Zahl der offenen Ermittlungsverfahren nicht verringern werde. Die Richtigkeit dieser Einschätzung ist durch die nunmehr bekannt gewordenen Zahlen eindrucksvoll bestätigt worden.
Die in der Antwort des Senats dargelegten Stellenoffensiven haben bislang nicht zu einer nennenswerten Entlastung und einer Stagnation oder gar Rückgang der Zahl der offenen Ermittlungsverfahren geführt.
Der Verzicht auf die Ausbildung von Justizfachangestellten in den Jahren 2011 bis 2014 rächt sich nun in dem Mangel von erfahrenem und qualifiziertem Personal im Servicebereich. Die wachsenden Verfahrensrückstände bei der Staatsanwaltschaft und den Amtsgerichten legen ein beredtes Zeugnis davon ab!
Nicht oder erst verspätet nachbesetzte Stellen erhöhen die Arbeitslast der verbliebenen Kolleginnen und Kollegen sowohl bei den Amts- und Staatsanwälten als auch im Servicebereich, was zu einem erhöhten Krankenstand, Kündigungen und vorzeitigen Pensionierungen führt, also letztlich zu noch mehr offenen Stellen.
Diese Entwicklungen gefährden auf Dauer die Funktionsfähigkeit unserer Justiz. Und damit steht letztlich die Gewährleistung des Rechtsstaats selbst auf dem Spiel. Eine starke, leistungsfähige Justiz braucht qualifiziertes Personal, faire Bezahlung und verlässliche Perspektiven.
Es ist daher dringend erforderlich, Maßnahmen zu realisieren, die schnell wirksam werden und geeignet sind, die allgemein erkannte Not unmittelbar zu lindern. Es bedarf eines kraftvollen und solidarischen Willens von Seiten der Politik und der Dienststellenleitungen und der allseitigen Bereitschaft mit nachhaltigem Engagement neue Wege zu gehen.
Im Übrigen weisen wir erneut darauf hin, dass die Besoldung aus Sicht des Hamburgischen Richtervereins seit Jahren verfassungswidrig zu niedrig ist. Für die Steigerung der Attraktivität des Berufs der Staatsanwältin und des Staatsanwalts gegenüber den dringend benötigten überdurchschnittlich qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern ist eine auch mit Blick auf andere juristische Tätigkeiten wettbewerbsfähige Besoldung notwendig. Ein politischer Wille dazu ist derzeit aber nicht erkennbar. Der Bund und andere Bundesländer nehmen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 zum Anlass, die bestehende Besoldungsstruktur im Lichte dieser Rechtsprechung grundlegend zu prüfen und eine Anpassung der Besoldung vorzunehmen. Der Bundesinnenminister hat am 12.01.2026 auf der Jahrestagung des dbb für die Bundesbeamten ausgeführt, dass er deren amtsangemessene Alimentation „in einigen Wochen“ umsetzen wolle, weil es „schlichtweg keine Ausreden mehr“ gebe. Dabei handele es „sich nicht um eine Finanzfrage, sondern um eine Frage der leistungsgerechten Entlohnung“. Die Besoldung spiegele den Leistungsgedanken wider. Derartige Signale lässt der Hamburger Finanzsenator bislang komplett vermissen. Er zwingt aufgrund der Aufhebung der Gleichbehandlungszusage die Hamburger Beamten dazu, von ihrem Dienstherrn jedes Jahr aufs Neue eine verfassungsgemäße Besoldung einzufordern und diese gegebenenfalls durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht geltend zu machen.
Die Vorsitzenden des Hamburgischen Richtervereins, Ariane Abayan und Sebastian Koltze, erklären hierzu:
„Eine gut aufgestellte, funktionierende und unmittelbar reagierende Strafverfolgung ist kein Luxus, sondern gehört zum Kernbereich staatlichen Handelns. Sie verfolgt neben repressiven auch general- und spezialpräventive Aspekte und leistet damit einen unerlässlichen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und zum Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat.
Dafür muss die Staatsanwaltschaft Hamburg allerdings auf allen Ebenen personell so ausgestattet werden, dass sie ihrer Aufgabe in vollem Umfang gerecht werden kann. Dazu gehören neben einer ausreichenden Anzahl von Stellen für Staats- und Amtsanwälte und Servicekräften auch die schnelle und konsequente Besetzung der geschaffenen Stellen mit qualifiziertem Personal.
Der Hamburgische Richterverein macht seit Jahren vergeblich auf diese Defizite aufmerksam.
Die Kolleginnen und Kollegen bei der Staatsanwaltschaft Hamburg arbeiten in allen Bereichen am Rande der Belastungsgrenze und oft genug auch darüber hinaus.“
