Berlin. Die Gehaltsschere in der Justiz geht immer weiter auseinander. Unterschiede von mehr als 900 Euro brutto im Monat weist der zum Jahreswechsel 2017/2018 neu erhobene Ländervergleich der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten aus, der auf der Seite www.richterbesoldung.de in allen Einzelheiten zu finden ist. Nach den aktuellen Zahlen des Deutschen Richterbundes (DRB) erhält ein junger Richter oder Staatsanwalt in Bayern monatlich mit rund 4378 Euro brutto genau 927 Euro mehr Gehalt als ein Berufsanfänger im Saarland - das sind rund 27 Prozent mehr.
Auch in Hamburg liegen die monatlichen Einkünfte 841 Euro höher als im Saarland. Auf den hinteren Plätzen des aktuellen Gehaltsvergleichs ist - Kopf an Kopf mit Rheinland-Pfalz - weiterhin auch Baden-Württemberg zu finden. Aber auch bei Richtern und Staatsanwälten mit langjähriger Berufserfahrung öffnet sich die Einkommensschere immer weiter.
Die jüngsten Zahlen unterstreichen einmal mehr, wie wichtig es ist, zu einer bundeseinheitlichen Besoldung für Richter und Staatsanwälte zurückzukehren. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom Mai 2015 erstmals einen Korridor für die Richterbesoldung gefordert, in dem die Bezahlung in den Ländern sich bewegen muss, um ein weiteres Auseinanderfallen zu verhindern. Tatsächlich driftet die Besoldung aber nach wie vor teilweise weit auseinander.
Erst im Herbst 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten im Land Berlin als verfassungswidrig bewertet. Mehrere Richter, Polizisten und ein Feuerwehrmann hatten geklagt, waren aber in den Vorinstanzen gescheitert. Leipzig hat die acht Verfahren nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt.
Auch die Besoldung der niedersächsischen Richter beschäftigt inzwischen das höchste deutsche Gericht. Es muss sich mit der Klage einer Osnabrücker Richterin befassen, die die Höhe ihrer R1-Besoldung für verfassungswidrig hält. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Fall der Juristin im Dezember zur Prüfung nach Karlsruhe weitergereicht. Eine weitere, ähnliche Klage eines Richters ist vor dem Verwaltungsgericht Hannover anhängig.