KI in der Justiz: Fluch und / oder Segen?

Potsdam. Bei der diesjährigen Brandenburger Veranstaltung der bundesweiten Reihe „Justiz im Dialog“ am 9. Juni stand das zukunftsrelevante Thema „Digitalisierung und KI in der Justiz“ im Mittelpunkt.

Die Transformation der Dritten Gewalt besitzt eine fundamentale gesellschaftliche Relevanz, da eine technologisch moderne Justiz den Schlüssel darstellt, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat langfristig zu sichern.

Einen wertvollen technischen Grundstein legte vorab der digitale Einführungsvortrag von Alexander Löser, Leiter der Gruppe „Data Science and Text-based Information Systems (DATEXIS)“ an der Berliner Hochschule für Technik, über das enorme Potenzial sprachbasierter Datensysteme. Den rechtlichen und dogmatischen Rahmen steckte in der Präsenzveranstaltung Björn Steinrötter (Universität Potsdam) ab, der die Grenzen des KI-Einsatzes aufzeigte und betonte, dass das menschliche Werten bei der Rechtsanwendung unersetzlich bleiben muss. Flankiert wurde dies durch kriminalwissenschaftliche Impulse von Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger (Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg) zu neuen KI-gestützten Kriminalitätsformen, einen Einblick von Rechtsanwalt Tom Braegelmann in die digitale Aufrüstung der Anwaltschaft sowie die Vorstellung des KI-gestützten Entscheidungsarchivs zur Bewältigung von Massenverfahren, KAI, durch Martin Treppner (One Thousand).

In der von Markus Sehl (LTO) moderierten Diskussion wurde deutlich, dass der Einsatz von KI zu einer Demokratisierung des Rechts beitragen kann. Während diese Entwicklung die Geschäftsmodelle von Anwaltskanzleien bereits grundlegend verändert, bietet sie auch für die Justiz ein immenses Potenzial: Durch den künftigen Einsatz intelligenter Assistenzsysteme und Datenanalysen können wertvolle Ressourcen freigesetzt und die Praxis spürbar entlastet werden. Die Kerntätigkeit muss dabei abgesichert sein. Diskutiert wurde in diesem Kontext zudem, dass diese veränderte Berufspraxis auch Auswirkungen auf die juristische Ausbildung haben könnte.

Das einhellige Fazit des Abends: Die flächendeckende Einführung der E-Akte bildet zwar eine wichtige Grundlage, dürfte aber nur der erste Schritt sein. Um den Anschluss an die technische Entwicklung nicht zu verlieren, darf die Justiz keinesfalls abgehängt werden. Es gilt vielmehr, diese geschaffene Basis aktiv weiterzuentwickeln und konsequent für moderne Assistenzsysteme zu nutzen. Die Gestaltung dieses digitalen Transformationsprozesses bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe, die einen engen und konstruktiven Dialog auf Augenhöhe zwischen der Praxis und der Politik verlangt.

 

Ansprechpartner

Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
Telefon030 / 206125-12 Fax 030/ 206125-25 E-Mail schroeter@drb.de