Info-Splitter
vom Richtertag 1999
(Eine willkürliche Auswahl)
1. Das Bundesverfassungsgericht hält
seit 2 Wochen auf der Homepage www.bundesverfassungsgericht.de
seine sämtlichen Entscheidungen (seit 1998) im Volltext vor. Jene
Homepage hat zwar keine eigene Suchfunktion, aber über allgemeine
Suchmaschinen wie www.altavista.com
dürfte das kein Problem sein.
2. Der Europarat hat eine "European
Charter on the statute for judges" entwickelt, in der für
alle Richter europäischer Staaten bestimmte Statusgarantien postuliert
werden. Der 20seitige englische Text dieser Charter ist auf unserer Homepage
www.richter-verein.de in der Rubrik "Reformen" im Volltext erhältlich.
3. Justizrat
In Italien und Spanien
gibt es jeweils einen nationalen Rat für die Rechtsprechung; als eines
der obersten Verfassungsorgane soll er die Eigenständigkeit der Rechtsprechung
sichern. In den Niederlanden soll dies 2002 eingeführt werden. Im
Vorstand des DRB wird derzeit geprüft, ob derartiges auch in Deutschland
angestrebt werden soll.
4. Mäurer (Bremer Staatsrat) zum
Personalbedarf:
Es sind neue Instrumente zur Personalbedarfsrechung
zu entwickeln und dabei "Normen zu setzen, die uns in die Lage versetzen,
sie gegenüber dem Haushaltsgesetzgeber einzuklagen". Wenn dies auf
Bundesebene zu lange dauert, dann muß Bremen überlegen, ein
Pilotprojekt zu machen.
5. Mackenroth (stellv. Richterbundsvorsitzender)
zum Neuen Steuerungsmodell:
-
Das Neue Steuerungsmodell (NSM) ist für
die Gerichte schon begrifflich abzulehnen, weil Gerichte nicht extern gesteuert
werden dürfen.
-
Ihre Rechenschaft über die Mittelverwendung
sollten die Gerichte besser gegenüber einer unabhängigen Institution
statt gegenüber Justizminister oder Finanzminister ablegen müssen.
-
Den Nährboden für Gerede ("faule Richter")
hat die Verwaltung bereitet, weil sie keine Personalbedarfsberechnung mehr
vornimmt.
-
Letztlich ist das Gerichtspräsidium die
Stelle, die in erster Linie beurteilen kann, welche Mittel für den
Gerichtsbetrieb erforderlich sind.
-
Bei Richtern dürfen die Grenzen der Mitbestimmung
nicht so eng gezogen werden wie in der Verwaltung, weil Richter nicht weisungsabhängig
sind. Die Mitbestimmung und Selbstverwaltung muß allerdings auch
stärker als bisher genutzt werden. Insbesondere müssen einerseits
Mißstände auch öffentlich gemacht werden, andererseits
müssen Kompromisse mit der Verwaltung getroffen werden, die der Verwaltung
"schmackhaft" zu machen sind. In Schl.-Holstein wurde auf diese Weise erreicht,
dass über eine vereinbarte Grenze hinaus keine Stellenstreichungen
vorgenommen werden.
6. Abschließende Podiumsdiskussion:
Goll (Justizminister BW):
In BW wird nur eine kleine unkomplizierte
Kosten- und Leistungsrechnung gemacht.
Debusmann (PräsOLG Hamm):
Es fehlt eine Kosten-/Nutzenanalyse für
die Frage, ob das NSM eingeführt werden soll.
Geiß (PräsBGH):
Im Rahmen des NSM muß die Richterschaft
es in der Hand haben zu definieren, was Qualität ist und welche Mittel
erforderlich sind, um diese Qualität zu gewährleisten.
Rupert Scholz (Vors. des Rechtsausschusses
des BT):
-
Da der Justizgewährleistungsanspruch verfassungsrechtlich
abgesichert ist, darf die Justiz auch dann nicht als Steinbruch für
Sparmaßnahmen mißbraucht werden, wenn sie schwächere Hausmächte
als andere Ressorts hat.
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Natürlich muß die Justiz effektiv
arbeiten, aber die Effektivitätsbestrebungen dürfen nicht dazu
führen, dass von außen in die Rechtsprechung eingegriffen wird.
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Die Aufgabenerfüllung der Justiz darf nicht
davon abhängen, ob das Budget dies erlaubt. Das ist bei Polizei und
Justiz anders als in anderen Ressorts, weil es hier um klassische Hoheitsaufgaben
geht.
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Unabhängigkeit beinhaltet auch Selbstkontrolle.
Dies zeigt zugleich, dass die Justiz selbst zu beurteilen hat, ob sie effektiv
ist.
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Wenn man die Justiz nicht in erster Linie unter
monetären Gesichtspunkten sehen darf, dann darf die Justiz allerdings
gegen die Ausgliederung von exekutivischen Bereichen (wie z.B. des Handelsregisters)
auch nicht mit dem Argument kommen, dieser Bereich schreibe schwarze Zahlen.
Wolfgang Hirth